Nachrichten aus Berlin | Ausgabe 14/2023

Anwaltskonvention: BRAK will Einfallstor für missbräuchliche nationale Regelungen verhindern

Die Arbeiten des Europarats an einer Konvention zum Schutz der anwaltlichen Berufsausübung schreiten weiter voran. Die BRAK hat sich erneut mit einer Stellungnahme eingebracht. Sie mahnt an, dass kein Einfallstor für nationale Regelungen geschaffen werden darf, die das Berufsrecht unverhältnismäßig und missbräuchlich einschränkt.

13.07.2023Newsletter

Der Europarat treibt die Arbeiten an dem geplanten neuen Rechtsinstrument zum Schutz der Berufsausübung von Rechtsanwälten weiter voran. Ziel der Konvention ist es, den Schutz von Anwältinnen und Anwälten vor Behinderungen und vor Bedrohungen wegen ihrer beruflichen Tätigkeit besser zu schützen. Bislang existiert kein bindendes internationales oder europäisches Übereinkommen speziell für den Anwaltsberuf.

Zu der inzwischen vorliegenden Arbeitsfassung 6 des Konventionsentwurfs hat die BRAK auf Anfrage des Bundesministeriums der Justiz erneut Stellung genommen. Sie mahnt unter anderem an, im Text der Konvention Vorbehalte und Einschränkungen bei einer Regelung, mit der das anwaltliche Berufsrecht auf nationaler Ebene eingeschränkt werden können soll, möglichst gering gehalten werden müssen. Die derzeitige Formulierung des Schrankenvorbehalts hält die BRAK für problematisch, da sie keine Maßgaben für eine enge Auslegung enthält. Daher könnte die Regelung zum Einfallstor für nationale Gesetzgebungen werden, welche die freie Berufsausübung unverhältnismäßig und missbräuchlich einschränken. Um diesen Bedenken Rechnung zu tragen, unterbreitet die BRAK einen Textvorschlag.

Die BRAK hatte sich auch bereits zum ursprünglichen Konventionsentwurf sowie zu früheren Arbeitsfassungen mit Stellungnahmen eingebracht. Darin hatte sie unter anderem Konkretisierungen vorgeschlagen, um den Schutzstandard zu erhöhen und insbesondere neben Mandanten immer auch potenzielle Mandanten in den Schutzbereich der Konvention einzubeziehen und beispielsweise für Anbahnungsgespräche ebenfalls Vertraulichkeit zu sichern. Zudem forderte die BRAK eine unmittelbare Wirkung der Konvention zugunsten der Anwältinnen und Anwälte sowie der Mandantschaft, und nicht lediglich eine mittelbare über eine Verpflichtung der Mitgliedstaaten.

Die BRAK wird sich auch in die weiteren Arbeiten an dem Konventionsentwurf kritisch und konstruktiv einbringen.

Weiterführende Links: