Nachrichten aus Berlin | Ausgabe 14/2023

Wohnungseigentumsrecht: Digitalisierung und erneuerbare Energien sollen verankert werden

Wohnungseigentumsgemeinschaften sollen künftig rein digitale Versammlungen abhalten können. Außerdem soll die Installation von Balkonkraftwerken und die Nutzung von Grundstücken zur Erzeugung erneuerbarer Energie durch Änderungen im Miet-, Wohnungseigentums- und Dienstbarkeitsrecht erleichtert werden. Den entsprechenden Gesetzentwurf begrüßt die BRAK.

13.07.2023Newsletter

Mit einem aktuellen Gesetzesvorhaben sollen im Wohnungseigentumsrecht nicht nur ausschließlich online abgehaltene Eigentümerversammlungen, sondern auch der Ausbau und die Nutzung erneuerbarer Energien erleichtert werden. Der vom Bundesministerium der Justiz Ende Mai vorgelegte Referentenentwurf will insoweit noch bestehende praktische Hürden beseitigen. Unter anderem sollen Anpassungen im Wohnungseigentumsgesetz und im Mietrecht die Nutzung von sog. Steckersolargeräten zur Stromerzeugung die Beschlussfassung der Eigentümergemeinschaft bzw. die Erlangung der Zustimmung des Vermieters für die erforderlichen baulichen Änderungen vereinfachen. Zudem soll die Übertragung beschränkter persönlicher Dienstbarkeiten ermöglicht werden, die bei der Nutzung von Grundstücken mit Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energie eine wichtige Rolle spielen. Dazu soll im BGB eine entsprechende Ausnahmeregelung geschaffen werden.

In ihrer Stellungnahme begrüßt die BRAK die Bestrebungen des Gesetzgebers, die Energiewende auch vor dem Hintergrund der geopolitischen Lage durch Rechts- und Verwaltungsvereinfachung zu fördern und damit im Interesse der davon betroffenen Bürgerinnen und Bürger auch im Bereich der Nachhaltigkeit tätig zu werden.

Sie befürwortet insbesondere die geplanten Änderungen im Miet- und Wohnungseigentumsrecht in Bezug auf sog. Balkonkraftwerke. In der Rechtsprechung seien Steckersolargeräte hier zuletzt unterschiedlich behandelt worden. Die Neuregelungen würden Rechtsunsicherheiten vermeiden. Ferner hält sie für begrüßenswert, dass der Wohnungseigentümergemeinschaft nunmehr eine flexible Beschlussfassung ermöglicht wird. Um der Nichtöffentlichkeit der Versammlung sowie dem Datenschutz Rechnung zu tragen, schlägt die BRAK eine Leitlinie für die einzusetzende Videokonferenzsoftware vor.

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