International Bar Association appelliert: Bekenntnis zum IStGH bekräftigen
Mit Sanktionen gegen Anklägerinnen und Ankläger, Richterinnen und Richter sowie andere mit dem Internationalen Strafgerichtshof zusammenarbeitende Personen untergräbt die US-Regierung effektiven Rechtsschutz für die Opfer schwerster internationaler Verbrechen. Die wichtigste internationale Anwaltsorganisation – die IBA – appelliert an die Vertragsstaaten des IStGH-Statuts, den Gerichtshof uneingeschränkt zu unterstützen.
Angesichts einer neuen Welle von Feindseligkeiten und politischen Angriffen der US-Regierung gegen den Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) und die ihn tragenden Personen wendet die International Bar Association (IBA) sich mit einem dringenden Appell an die 125 Vertragsstaaten des Römischen Statuts, mit dem der IStGH etabliert wurde: Am Jahrestag des Statuts forderte die IBA die Vertragsstaaten auf, ihr Bekenntnis zum IStGH als dem einzigen permanenten internationalen Gerichtshof öffentlich zu bekräftigen.
Sanktionen gegen den Gerichtshof und seine Angehörigen
Seit Sommer 2025 hat die US-Regierung mehrfach Sanktionen gegen Funktionsträger des IStGH verhängt. Betroffen waren ein Ankläger, stellvertretende Ankläger, acht Richterinnen und Richter, ein Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen sowie weitere Personen und drei zivilgesellschaftliche Organisationen, die mit dem Gerichtshof zusammenarbeiten. Die Sanktionen umfassen unter anderem Vermögenssperren und Einreisebeschränkungen. Sie richten sich vor allem gegen Personen und Organisationen, die an Verfahren im Zusammenhang mit Ermittlungen des IStGH gegen US-amerikanische oder israelische Staatsangehörige beteiligt waren.
Der Appell der IBA steht vor dem Hintergrund, dass die Bemühungen, den Gerichtshof in seiner Arbeitsfähigkeit zu beeinträchtigen und zu schwächen, den Zugang zu effektivem Rechtsschutz für die Opfer und Überlebenden von Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und dem Verbrechen der Aggression gefährden. Sie untergraben das Völkerrecht und die internationale Strafrechtspflege.
Dringender Appell an Vertragsstaaten
Die IBA erinnert die Vertragsstaaten daran, weshalb sie den Gerichtshof ins Leben riefen. Sie verweist auf die Präambel des Römischen Statuts, in der unterstrichen wird, dass die schwersten internationalen Verbrechen nicht ungestraft bleiben dürfen. Das Statut verpflichtet die internationale Gemeinschaft, durch nationale Maßnahmen und internationale Zusammenarbeit der Straflosigkeit ein Ende zu setzen.
Daher fordert die IBA die Vertragsstaaten dringend auf, ihren völkerrechtlichen Verpflichtungen nachzukommen, den Gerichtshof uneingeschränkt zu unterstützen und mit ihm entsprechend des Römischen Statuts zusammenzuarbeiten.
Kritik an US-Sanktionen auch aus Europa und Deutschland
Auch der Rat der Europäischen Anwaltschaften (CCBE) kritisierte die US-Sanktionen gegen Mitglieder des Gerichtshofs und betonte die Bedeutung der Unabhängigkeit internationaler Gerichte. In einem Statement im März 2026 rief der CCBE Staaten und internationale Organisationen dazu auf, die Grundsätze des Völkerrechts und der Rechtsstaatlichkeit zu wahren. Es müsse sichergestellt werden, dass Richterinnen/Richter, Anklägerinnen/Ankläger und Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte vor Einschüchterungen, Vergeltungsmaßnahmen und sonstigen Sanktionen aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit geschützt werden.
Die BRAK stellte sich gemeinsam mit Anwaltsorganisationen aus der ganzen Welt in einer gemeinsamen Erklärung im März 2025 gegen die Maßnahmen der US-Regierung gegen Juristinnen und Juristen. Darin wurden auch die Sanktionen gegen den IStGH und seine Angehörigen kritisiert.
Weiterführende Links:
Presseerklärung der International Bar Association v. 16.07.2026
Römisches Statut (IStGH-Statut) (deutsche Fassung)
Vertragsstaaten des Römischen Statuts (englisch)
Presseerklärung der International Bar Association v. 12.06.2020 (zu den erstmaligen US-Sanktionen gegen IStGH-Personal)
Presseerklärung der International Bar Association v. 05.02.2025 (zu weiteren US-Sanktionen gegen IStGH-Personal)
Presseerklärung der International Bar Associations v. 22.12.2025 (zu erneuten US-Sanktionen gegen IStGH-Personal)
International Bar Association
Statement des CCBE v. 27.03.2026 (zum Schutz des internationalen Rechts und der internationalen Gerichte)
Joint Statement der Anwaltsorganisationen v. 18.03.2025 (zu Repressionen der US-Regierung gegen Juristinnen und Juristen und den IStGH)
Nachrichten aus Berlin 6/2025 v. 18.03.2025 (zum Joint Statement der Anwaltsorganisationen)
Hintergrundinformationen
Die International Bar Association (IBA) ist eine der wichtigsten internationalen Organisationen der Anwaltschaft. Sie wurde 1947 mit Sitz in London gegründet und zählt derzeit über 200 Anwaltsorganisationen und Kanzleien sowie über 80.000 Juristinnen und Juristen zu ihren Mitgliedern. Sie ist maßgeblich an der Erarbeitung internationaler Rechtsreformen sowie der Gestaltung des juristischen Berufsstandes weltweit beteiligt und berät in diesem Kontext unter anderem die Vereinten Nationen, die Europäische Kommission und das Europäische Parlament, die World Trade Organisation und weitere bedeutende internationale Organisationen.
Die BRAK ist seit 1996 aktives Mitglied der International Bar Assiociation.
Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag wurde am 17.07.1998 durch das Römische Statut errichtet, das die völkerrechtliche Grundlage für seine Arbeit bildet. Es trat am 01.07.2002 – auch für Deutschland – in Kraft und begründet eine Zuständigkeit des IStGH für Völkermord, Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Verbrechen der Aggression.
125 Staaten traten dem Statut bei. Die USA unterzeichneten das Statut im Jahr 2000, ratifizierten es aber nicht; im Jahr 2002 nahmen sie – ebenso wie Israel – die Unterzeichnung zurück. In Deutschland inkorporiert das ebenfalls 2002 in Kraft getretene Völkerstrafgesetzbuch die Straftatbestände des Statuts; es enthält aber auch zusätzliche Straftatbestände, insbesondere zu Kriegsverbrechen.