Massenverfahren

Leitentscheidungsverfahren beim BGH

Mit Leitentscheidungen des BGH schneller Massenverfahren abwickeln - BRAK gibt Stellungnahme ab

14.07.2023Gesetzgebung

Massenhafte Verfahren wegen gleichgelagerter Einzelansprüche etwa gegen Automobilhersteller, Banken oder Versicherungen belasten die Zivilgerichte erheblich. Künftig soll der BGH in solchen Fällen mit Leitentscheidungen die relevanten Rechtsfragen klären können. Das sieht ein aktueller Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums vor. Mit dem Gesetzentwurf möchte das BMJ dem BGH ermöglichen, Rechtsfragen, von deren Beantwortung eine Vielzahl von Einzelfällen abhängt, in einem Verfahren zu entscheiden, das er zuvor als „Leitentscheidungsverfahren“ bestimmt. Außerdem soll den Instanzgerichten ermöglicht werden, solche bei ihnen anhängige Verfahren auszusetzen, die von der Beantwortung der Rechtsfrage abhängen, die der BGH im Leitentscheidungsverfahren beantworten wird. Die BRAK berichtete bereits über den Entwurf.

Im Ergebnis befürwortet der Ausschuss ZPO/GVG den vorliegenden Gesetzentwurf, da hiermit Abhilfe hinsichtlich sogenannter Massenverfahren geschaffen werden kann. Die einzelnen Regelungen sind noch verbesserungsfähig. Außerdem wäre ein Gesamtkonzept zur Bewältigung von Massenverfahren wünschenswert. Die Einzelheiten können der BRAK- Stellungnahme (33/2023) entnommen werden.

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