Urteil gegen Nawalny-Anwälte

Несправедливость Unrecht in Russland

BRAK kritisiert Verurteilung russischer Anwälte scharf

20.01.2025Anwaltschaft

Die Rechtsanwälte Wadim Kobsew, Igor Sergunin und Alexej Lipzer sind am 17.01.2025 in Russland zu mehrjährigen Haftstrafen in Straflagern verurteilt worden. Sie gehörten zum Anwaltsteam des verstorbenen Oppositionsführers Alexej Nawalny. Die drei Juristen waren im Oktober 2023 verhaftet worden, da ihnen die russische Justiz „Beteiligung an einer extremistischen Vereinigung“ vorwarf. Hiermit ist die von Alexej Nawalny gegründete „Stiftung zur Korruptionsbekämpfung“ gemeint. Das Gericht in der Stadt Petuschki östlich von Moskau verurteilte Wadim Kobsew laut russischen Medien zu fünfeinhalb Jahren Straflager, Alexej Lipzer erhielt eine Haftstrafe von fünf Jahren und Igor Sergunin wurde zu dreieinhalb Jahren verurteilt.

In dem Portal „Mediazona“ wurde von großem Andrang vor Gericht berichtet. Offenbar kam es auch zu Schikanen gegen Journalisten und Juristen, die ihre Solidarität mit den Angeklagten zum Ausdruck brachten.

Das Urteil gegen die drei Anwälte ergeht am Jahrestag der Rückkehr von Alexej Nawalny nach Russland am 17.01.2021. Er hatte sich nach einem Giftanschlag mit dem chemischen Kampfstoff Nowitschok in Deutschland behandeln lassen.

Die BRAK verurteilt den Prozessausgang aufs Schärfste, denn die Urteile basieren offensichtlich auf politischen Motiven. Den drei Rechtsanwälten wird vorgeworfen, verbotene Botschaften ihres inhaftierten Mandanten an die Öffentlichkeit gebracht zu haben. Bereits in ihrem Newsletter aus Berlin vom 15.11.2023 hatte die BRAK gegen die Verhaftung der drei Juristen durch die russischen Behörden protestiert. In ihrer Presseerklärung Nr. 15/2024 verurteilte die BRAK den Strafprozess und die von der russischen Staatsanwaltschaft geforderten Haftstrafen.

BRAK-Präsident Rechtsanwalt und Notar Dr. Ulrich Wessels ist entsetzt:

"Die Richterin Julia Schilowa blieb in ihrer Entscheidung zwar unterhalb den Strafanträgen der Staatsanwaltschaft, dennoch bedeutet das Urteil eine gravierende Verletzung der Menschenrechte der drei Anwälte. Das ist ein inakzeptabler Verstoß gegen den Grundsatz der Rechtsstaatlichkeit. Was geschehen ist, ist unwürdig! Die Vertraulichkeit des Wortes zwischen Anwalt und Mandant anzutasten, ist inakzeptabel! Wir fordern mit Nachdruck die sofortige Freilassung unserer russischen Kollegen!“