Bundesjustizministerium plant Online-Verfahren für Amtsgerichte
Das Bundesjustizministerium will ein vollständig digital geführtes Gerichtsverfahren für Klagen auf Geldsummen vor den Amtsgerichten einführen.
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat am 13. Juni 2025 einen Referentenentwurf veröffentlicht, nach dem künftig für Zivilrechtsklagen auf Geldsummen vor dem Amtsgericht ein durchgängig digital geführtes Gerichtsverfahren möglich sein soll. Der Entwurf wurde bereits in der letzten Legislaturperiode eingebracht und unter der neuen Regierung nur in kleinen Teilen ergänzt. Die Erprobung des neuen Online-Verfahrens soll nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens an ausgewählten Amtsgerichten beginnen, die von den Landesregierungen per Rechtsverordnung bestimmt werden. Der Testzeitraum ist auf zehn Jahre angelegt.
Mit dem zivilgerichtlichen Online-Verfahren soll zum einen der Zugang zur Justiz für Rechtssuchende im Bereich kleiner Streitwerte vereinfacht und verbessert werden. Eine digitale Eingabemaske soll bei der Einreichung von Klagen helfen. Auch sollen die Gerichtskosten für das Online-Verfahren im Vergleich zum herkömmlichen Zivilverfahren gesenkt werden. Gleichzeitig soll auch die Arbeit an den Gerichten - insbesondere in Massenverfahren - effizienter und ressourcenschonender gestaltet werden. Hierzu möchte das BMJV auf eine bessere Strukturierung des Prozessstoffs, die durchgängige Digitalisierung der Verfahrensabläufe und eine stärker datenbasierte Kommunikation zwischen allen Verfahrensbeteiligten hinwirken.
Eingabesysteme für Klagen, digitale Kommunikation
Die Rechtsuchenden sollen bei der Erstellung einer Klage durch Informationsangebote und Abfragedialoge unterstützt werden. Für die Klageeinreichung wird zunächst weiterhin der elektronische Rechtsverkehr genutzt. Bürgerinnen und Bürgern soll der kostenlose Dienst „Mein Justizpostfach“ zur Verfügung stehen. Die Anwaltschaft soll über die bestehende Infrastruktur des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA) in die Erprobung einbezogen werden.
Die allgemeinen Verfahrensregeln der ZPO sollen durch Erprobungsregelungen ergänzt werden, insbesondere durch erweiterte Möglichkeiten eines Verfahrens ohne mündliche Verhandlung, eine Ausweitung von Videoverhandlungen und durch Erleichterungen im Beweisverfahren. Statt der Verkündung eines Urteils soll im Online-Verfahren eine neue Form der rechtswirksamen digitalen Zustellung möglich sein. Der Prozessstoff soll unter Nutzung von elektronischen Dokumenten, Datensätzen und Eingabesystemen digital strukturiert werden können. Insbesondere für sogenannte Massenverfahren (z.B. im Bereich der Fluggastrechte) sollen technische Standards und Dateiformate für die Datenübermittlung und eine ressourcenschonende Bearbeitung festgelegt werden.
Auch sollen die rechtlichen Grundlagen für eine neue Form der verfahrensbezogenen Kommunikation zwischen Gericht und Verfahrensbeteiligten geschaffen werden. Anträge und Erklärungen unmittelbar über eine bundeseinheitliche Kommunikationsplattform abgegeben werden können. Auch die Bereitstellung und gemeinsame Bearbeitung von Dokumenten durch die Parteien und das Gericht sowie die Zustellung von Dokumenten über die Plattform sollen ermöglicht werden. In einem ersten Schritt soll die Erprobung auf die Kommunikation zwischen Gericht und Anwaltschaft beschränkt werden.
Das Gesetzgebungsvorhaben wird durch ein Digitalisierungsprojekt des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz begleitet. Dabei übernimmt der Bund in Projektpartnerschaft mit interessierten Ländern und Gerichten eine koordinierende Rolle bei der Entwicklung und Erprobung eines zivilgerichtlichen Online-Verfahrens. Derzeit sind neun Länder und dreizehn Pilotgerichte an der Produktentwicklung beteiligt. Mit dem
Onlinedienst für Fluggastrechte ist ein erster Baustein des Digitalisierungsprojekts auf Grundlage des geltenden Rechts bereits gestartet.
Um das Online-Verfahren weiterzuentwickeln, ist nach vier sowie acht Jahren nach Inkrafttreten des Gesetzes eine Evaluierung vorgesehen.
Weiterführende Informationen:
Aktiv bei der Evaluierung mitgestalten
Referentenentwurf
Informationen des BMJV