Zivilrechtliche Online-Verfahren: Anwaltschaft kann aktiv mitgestalten
Die Digitalservice GmbH des Bundes entwickelt und erprobt ein Online-Verfahren für zivilrechtliche Streitigkeiten. Anwältinnen und Anwälte können sich ab März aktiv in den Entwicklungsprozess einbringen.
Mit einem Online-Verfahren sollen künftig zivilrechtliche Streitigkeiten mit geringfügigen Streitwerten zügiger abgewickelt werden können. Die Digitalservice GmbH des Bundes entwickelt derzeit im Auftrag des Bundesministeriums der Justiz ein derartiges Verfahren.
Die Anwaltschaft soll dabei von Anfang an aktiv eingebunden werden. Dies betrifft zum einen die Entwicklung digitaler Eingabesysteme zur Klageeinreichung, zum anderen die Konzeption einer Kommunikationsplattform, über die der Austausch zwischen Gerichten und Anwaltschaft im Zivilprozess erleichtert werden soll. Die Digitalservice GmbH möchte dadurch sicherstellen, dass die entwickelten Lösungen einen tatsächlichen Mehrwert für die Anwaltschaft schaffen und sich gut in die Arbeitsabläufe einfügen.
Dazu sollen voraussichtlich ab März über den gesamten Entwicklungszeitraum verschiedene Möglichkeiten angeboten werden, wie Anwältinnen und Anwälte sich beteiligen und die Entwicklung mitgestalten können, z.B. in Befragungen und Interviews. Interessierte Anwältinnen und Anwälte, die insbesondere im Zivilrecht tätig sind, können sich zur Teilnahme registrieren.
Weiterführende Links:
- Registrierung zur Teilnahme
- Abschlussbericht der Reformkommission „Zivilprozess der Zukunft“
- Nachrichten aus Berlin 3/2025 v. 5.2.2025 (zum Abschlussbericht der Reformkommission)
- Nachrichten aus Berlin 4/2025 v. 19.2.2025 (zum Bericht der OLG-Präsidentinnen und -Präsidenten)
- BRAK-News v. 18.9.2024 (zum Reallabor Online-Verfahren)
Hintergrund:
Die Einführung eines Online-Verfahrens für Verfahren mit geringfügigen Streitwerten sowie einer Kommunikationsplattform für den Austausch zwischen Justiz, Anwaltschaft und anderen Verfahrensbeteiligten gehören auch zu den zentralen Forderungen der vom Bundesministerium der Justiz eingesetzten Reformkommission „Zivilprozess der Zukunft“ sowie einer Initiative der Präsidentinnen und Präsidenten der Oberlandesgerichte, des Bayerischen Obersten Landesgerichts und des Bundesgerichtshofs.