Schulterschluss für ein starkes Fremdbesitzverbot
Gemeinsam mit anderen wichtigen Organisationen der freien Berufe fordert die BRAK die Bundesregierung auf, das Fremdbesitzverbot spürbar zu stärken und Umgehungen auszuschließen.
In einer von der Bundessteuerberaterkammer initiierten gemeinsamen Erklärung wendet sich die Bundesrechtsanwaltskammer mit anderen wichtigen Organisationen der freien Berufe gegen die zunehmenden Aktivitäten finanzstarker, internationaler Finanzinvestoren. Die Bundesregierung wird aufgefordert, das Fremdbesitzverbot spürbar zu stärken.
Im Fokus der Kritik wichtiger Organisationen der freien Berufe stehen Umgehungskonstruktionen, bei denen berufsfremde Investoren über Beteiligungs-, Ketten- oder Holdingmodelle faktisch Einfluss auf die Berufsausübung gewinnen. Die Unterzeichner des gemeinsamen Statements sehen darin eine ernsthafte Gefahr für die Unabhängigkeit der freien Berufe – und damit für den Verbraucherschutz in sensiblen Bereichen wie Steuerberatung, Recht, Gesundheit und anderen freien Berufen.
„Mit seinem Urteil vom 19.12.2024 hat der EuGH klargestellt, dass das im deutschen Berufsrecht geregelte Fremdbesitzverbot europarechtskonform ist. Damit hat er unmissverständlich zum Ausdruck gebracht, dass eine unabhängige Berufsausübung unter Beachtung spezieller Berufspflichten unabdingbar ist. Diese Unabhängigkeit darf keinesfalls durch reine Finanzinvestoren gefährdet werden, deren Ziel sich auf das Streben nach Gewinn beschränkt.“, so BRAK-Vizepräsident, RA Andrè Haug. „Die BRAK begrüßt gemeinsam mit den anderen Unterzeichnern des Statements, dass der Referentenentwurf zum 9. Gesetz zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes vom 18.08.2025 eine Klarstellung des Fremdbesitzverbots vorsieht und damit ein wichtiges Signal für alle Freien Berufe setzt.“
Weiterführende Links
Fremdbesitzverbot stärken – Umgehungen verhindern (Statement v. 03.12.2025, PDF)
Gemeinsamer Schulterschluss für ein starkes Fremdbesitzverbot (Pressemitteilung 15/2025 der BStBK v. 03.12.2025)
Bayerischer Anwaltsgerichtshof entscheidet zu Fremdbesitzverbot, Nachrichten aus Berlin 24/2025 v. 26.11.2025
EuGH, Urt. v. 19.12.2024 – C-295/23, BRAK-Mitt. 2025, 40 (Unionsrechtskonformität des Fremdbesitzverbotes)
Entscheidung des EuGH zur Zulässigkeit des Fremdbesitzverbotes (Rechtssache C-295/23 v. 19.12.2024)
BMJ-Umfrageergebnisse zu Fremdbesitzverbot (2024)
Pressemitteilung des Bundesjustizministeriums zur Umfrage „Fremdbesitzverbot“ v. 22.05.2024
Nitschke/Wietoska, BRAK-Mitt. 2024, 3, (zur Auswertung der Umfrageergebnisse)
aktualisiert: Linkliste, 10.12.2025