Schutz der Selbstverwaltung

Stellungnahme zum Schutz der Selbstverwaltung im Geldwäschepaket

Die BRAK hat in einer Stellungnahme ihre rechtsstaatlichen Bedenken hinsichtlich der Auswirkungen des neuen Geldwäschepakets der Europäischen Kommission auf die Selbstverwaltung geäußert.

03.09.2021Europa

Vorgesehen sind die Einrichtung einer EU-Aufsichtsbehörde mit gewissen Befugnissen auch im Nichtfinanzsektor sowie nationaler Stellen zur Beaufsichtigung der Selbstverwaltung.

Diese Änderungen in der Aufsichtsstruktur würden eine nicht hinnehmbare Durchbrechung des Prinzips der Selbstverwaltung in Deutschland darstellen. Die Selbstverwaltung der Anwaltschaft unterliegt bereits der Rechtsaufsicht durch die zuständigen Landesministerien bzw. durch das BMJV, die BRAK spricht sich entschieden gegen eine darüberhinausgehende „Fachaufsicht“ durch die neuen Stellen aus.

Sinn und Zweck der Selbstverwaltung von Rechtsanwälten und vergleichbaren Berufsgruppen ist der Schutz von deren Unabhängigkeit. Diese wiederum dient der Wahrung des Rechtsstaatsprinzips, des Rechts auf ein faires Verfahren und dem Anspruch des Mandanten auf Vertraulichkeit. Nur aufgrund ihrer Unabhängigkeit können Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte gleichrangig und gleichberechtigt neben den anderen Organen der Rechtspflege, nämlich Richtern und Staatsanwälten, ihre Aufgaben im Rechtsstaat erfüllen. Ohne die Selbstverwaltung ist zudem eine angemessene Vertretung der Interessen des Mandanten nicht möglich.

Die BRAK weist darüber hinaus darauf hin, dass die Feststellungen in Erwägungsgrund Nr. 69 AMLD-Entwurf sowohl hinsichtlich der mangelhaften Aufsichtstätigkeit durch die Selbstverwaltung, als auch der fehlenden „public scrutiny“ in diesem Bereich nicht zutreffend sind.