Wie viel Verfahrensbeschleunigung hilft dem Rechtsstaat?
Schnellere Verfahren sollen schneller Rechtssicherheit schaffen – und damit das Vertrauen in den Rechtsstaat stärken. Doch ob jede Form der Verfahrensbeschleunigung diesem Ziel tatsächlich dient, hinterfragt Dr. Sigrid Wienhues, Vorsitzende des BRAK-Ausschusses Verwaltungsrecht, im neuen BRAK-Magazin. Anlass ist die aktuelle Novelle der Verwaltungsgerichtsordnung, die mit verschiedenen Änderungen die Gerichte entlasten soll, zugleich aber auch grundlegende rechtsstaatliche Fragen aufwirft.
Im Zentrum der Kritik stehen insbesondere die geplante Ausweitung von Einzelrichterentscheidungen und die vorgesehene Einschränkung des Amtsermittlungsgrundsatzes. Künftig soll ausdrücklich klargestellt werden, dass Gerichte nicht zu Nachforschungen verpflichtet sind, wenn es an entsprechendem Vortrag oder konkreten Anhaltspunkten fehlt. Während die Politik die Reform als Signal für eine starke Verwaltungsgerichtsbarkeit versteht, warnen andere vor einem schleichenden Abbau effektiven Rechtsschutzes.
Beschleunigung mit Risiken für die Qualität
Wienhues weist darauf hin, dass man die einzelnen Reformvorhaben nicht isoliert betrachten darf. Erst in der Gesamtschau des Verfahrensrechts lässt sich bewerten, ob das erklärte Ziel – die Stärkung des Vertrauens in den Rechtsstaat – tatsächlich erreicht werden kann. Sie mahnt: Vermehrte Entscheidungen durch Einzelrichter:innen könnten die Qualität der Rechtsprechung beeinträchtigen, weil der kollegiale Austausch und die Kontrolle durch mehrere Personen zurückgedrängt werden. Zugleich fehle es in der Praxis nicht selten an ausreichender Anleitung, Aus- und Weiterbildung junger Richterinnen und Richter. Hinzu komme, dass es in der Verwaltungsgerichtsbarkeit häufig keinen weiteren Instanzenzug gebe.
Wenn das Kontrollversprechen erodiert
Besonders kritisch sieht Wienhues die geplante Änderung des Amtsermittlungsgrundsatzes im Zusammenspiel mit weiteren Beschleunigungsvorhaben auf Bundes- und Länderebene. Dazu zählen Reformen im Verwaltungsverfahren, die Einschränkung des Widerspruchsverfahrens sowie der zunehmende Einsatz Künstlicher Intelligenz bei Verwaltungsentscheidungen. Im Ergebnis könnten schon bald Entscheidungen von erheblicher persönlicher und wirtschaftlicher Tragweite getroffen werden, die weder menschlich noch juristisch wirksam überprüft wurden. Folgt darauf anschließend eine Einzelrichterentscheidung, die maßgeblich vom Vortrag der Beteiligten geprägt ist, drohe das bisherige „Kontrollversprechen“ des Verwaltungsprozesses erschüttert zu werden.
Wienhues’ Fazit fällt entsprechend deutlich aus: Wer das Vertrauen in den Rechtsstaat sichern will, darf Beschleunigung nicht zum Selbstzweck machen. Erforderlich sei eine Gesamtschau aller Reformen – mit mindestens ebenso starkem Blick auf Qualität, Unabhängigkeit und wirksame Kontrolle staatlichen Handelns.
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