Nachrichten aus Berlin | Ausgabe 2/2024

BRAK kritisiert geplante Verschärfungen im Asylrecht

Menschen ohne Bleibeperspektive sollen künftig schneller in ihre Heimatländer zurückgeführt werden können. Den entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung kritisiert die BRAK scharf, da er eine erweiterte strafrechtliche Sanktionierung nicht nur für Asylsuchende, sondern auch die anwaltliche Beratung beeinträchtigt.

24.01.2024Newsletter

Mit dem Gesetz zur Verbesserung der Rückführung will die Bundesregierung Rückführungen von Menschen ohne Bleibeperspektive in ihre Heimatländer vereinfachen und beschleunigen. Zu dem von der Bundesregierung beschlossenen Gesetzentwurf hat die BRAK sich kritisch geäußert.

In ihrer Stellungnahme weist die BRAK darauf hin, dass der Entwurf im Ergebnis eine Verschärfung der Wahrheitspflicht im Asylverfahren einführen will. Damit ist auch eine erweiterte strafrechtliche Sanktionierung verbunden. Die Strafverfolgungsbehörden sind deshalb verpflichtet, strafrechtliche Ermittlungen von Amts wegen einzuleiten, und zwar auch gegenüber Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten als möglichen Tätern oder Teilnehmern.

Die erhöhte Strafdrohung erhöht zugleich den Verfolgungsdruck und macht es nach Ansicht der BRAK unwahrscheinlicher, dass die Strafverfolgungsbehörden aufgrund des Opportunitätsprinzips von der Strafverfolgung absehen oder das Verfahren einstellen. Dadurch wird die anwaltliche Beratung in vielen Fällen erschwert oder unmöglich gemacht. Die geplanten Regelungen verletzten daher die grundrechtlich gewährleistete Berufsfreiheit und stellen einen unzulässigen Eingriff in die Advokatur dar. 

Zudem wird die anwaltliche Verschwiegenheitspflicht ausgehöhlt, wenn Anwältinnen und Anwälte  aufgrund der geplanten Neuregelungen selbst zu Beschuldigten in Strafverfahren gemacht werden können.

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