Bekämpfung von Schwarzarbeit: BRAK warnt vor Schwächung der Staatsanwaltschaft
Das Bundesfinanzministerium will Schwarzarbeit effektiver bekämpfen. Dazu sollen die Ermittlungsbefugnisse der Finanzkontrolle Schwarzarbeit ausgeweitet werden. Die BRAK warnt, dass dadurch das Anklagemonopol der Staatsanwaltschaft ausgehöhlt wird.
Mit dem im September vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung zielt das Bundesministerium der Finanzen darauf, die Effizienz der Zollverwaltung und insbesondere der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) zu steigern. Dadurch soll Schwarzarbeit besser verfolgbar werden und der Umgang mit großen Datenmengen erleichtert werden. Dies soll die sozialen Sicherungssysteme und der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie den fairen Wettbewerb redlicher Arbeitgeber schützen und ein im Koalitionsvertrag der Regierungsfraktionen vereinbartes Ziel umsetzen.
In ihrer Stellungnahme kritisiert die BRAK den trügerischen Titel des Gesetzentwurfs. Denn tatsächlich sollen damit Prüfungs-, Ermittlungs- und Ahndungsbefugnisse der FKS ausgeweitet werden. Der mit dem Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch im Jahr 2019 eingeschlagene Weg, die FKS zu einer zentralen Prüfungs- und Ermittlungsbehörde fortzuentwickeln, soll fortgesetzt werden. Im Mittelpunkt steht die „Optimierung des risikoorientierten Prüfansatzes“ der FKS, der in Zukunft durch einen automatisierten Datenabgleich verbessert werden soll.
Diesen Regelungsansatz lehnt die BRAK grundsätzlich ab. Die FKS verfügt aus ihrer Sicht bereits über weitreichende Ermittlungsbefugnisse. Sie kritisiert insbesondere die geplante Erweiterung ihrer Kompetenzen bei der selbstständigen Durchführung von Ermittlungsverfahren. Weil das Erfordernis entfallen soll, Fälle an die Staatsanwaltschaft abzugeben, würde die Staatsanwaltschaft als eigentliche Herrin des Ermittlungsverfahrens in diesem Bereich des Strafrechts noch mehr in den Hintergrund treten. Anstatt der FKS genuin staatsanwaltschaftliche Befugnisse zu übertragen, sollten aus ihrer Sicht die Staatsanwaltschaften personell aufgestockt werden.
Für besorgniserregend hält die BRAK auch die geplanten Verschärfungen im materiellen Recht. Sie stellt in Frage, ob die zahlreichen Ordnungswidrigkeiten- und Straftatbestände, die bereits in den letzten Jahren geschaffen wurden, tatsächlich zu einer wirksameren Bekämpfung von Schwarzarbeit beigetragen haben – die vielfältigen Ursachen von Schwarzarbeit würden damit jedenfalls nicht angegangen. Mit den Regelungsvorschlägen setzt die BRAK sich im Detail auseinander.
Im Ergebnis rät sie davon ab, den bereits mit dem Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch eingeschlagenen Weg, die FKS zu einer zentralen Prüfungs- und Ermittlungsbehörde fortzuentwickeln, weiter fortzusetzen, insbesondere weil sie die weitere Aushöhlung des Anklagemonopols der Staatsanwaltschaft für rechtsstaatlich problematisch hält.
Weiterführende Links: