Nachrichten aus Berlin | Ausgabe 22/2024

BRAK im Erfahrungsaustausch mit dem Bundesverfassungsgericht

Zum Erfahrungs- und Meinungsaustausch über verfassungsgerichtliche Verfahren und Digitalisierung kam eine Delegation der Bundesrechtsanwaltskammer und des Deutschen Anwaltvereins Ende Oktober mit hochrangigen Vertretern des Bundesverfassungsgerichts zusammen.

30.10.2024Newsletter

Zum Meinungs- und Erfahrungsaustausch besuchte eine Delegation der Bundesrechtsanwaltskammer und des Deutschen Anwaltvereins (DAV) am 21.10.2024 das Bundesverfassungsgericht (BVerfG). Sie wurden von Präsident Prof. Dr. Stephan Harbarth, LL.M. (Yale), Vizepräsidentin Prof. Dr. Doris König sowie weiteren Richterinnen und Richtern empfangen. Für die BRAK nahmen Präsident Dr. Ulrich Wessels, weitere Mitglieder des Präsidiums sowie der Vorsitzende des BRAK-Ausschusses Verfassungsrecht, Prof. Dr. Christofer Lenz, an dem Treffen teil.

Bei den Fachgesprächen wurden unter anderem die Anforderungen an den anwaltlichen Vortrag im verfassungsgerichtlichen Verfahren und die Digitalisierung thematisiert. Dabei ging es auch um erste Erfahrungen mit dem seit dem 1.8.2024 eröffneten elektronischen Rechtsverkehr am BVerfG.

Thema waren außerdem der Umfang und die Fristen von Stellungnahmen. Diese erbittet das BVerfG von der BRAK regelmäßig vor allem in Verfahren, welche die Anwaltschaft oder die anwaltliche Praxis besonders betreffen, zuletzt beispielsweise in einem Verfassungsbeschwerdeverfahren zur elektronischen Steuerberaterplattform und dem besonderen elektronischen Steuerberaterpostfach (beSt).

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