Schleswig-Holstein: abgespeckte Reformpläne sollen Fachgerichte in der Fläche erhalten
Das Land Schleswig-Holstein wollte seine Arbeits- und Sozialgerichte auf jeweils nur einen Standort konzentrieren. Nach massiven Protesten unter anderem aus Richterschaft und Anwaltschaft kündigte Justizministerin von der Decken nun angepasste Reformpläne an. Danach sollen die Fachgerichte in der Fläche erhalten bleiben, aber dennoch bei Gebäuden und Personal eingespart werden.
Schleswig-Holstein will an der im Oktober angekündigten Strukturreform seiner Fachgerichtsbarkeiten nicht festhalten. Vorgesehen war, dass sämtliche Arbeits- und Sozialgerichte geschlossen und an einem Standort konzentriert werden sollten. Dies hatte zu erheblichen Protesten unter anderem von Berufsverbänden aus Justiz und Anwaltschaft, Sozialverbänden und Gewerkschaften geführt. Auch die BRAK und die Rechtsanwaltskammer Schleswig-Holstein hatten die geplanten Gerichtsschließungen scharf kritisiert.
Die Justizministerin Schleswig-Holsteins, Kerstin von der Decken hat zusammen mit den Präsidenten der Obergerichte Ende November bekannt gegeben, dass sie an ihren Plänen zur Strukturreform nicht festhalten wird. Das ursprüngliche Vorhaben, alle Arbeits- und Sozialgerichte in der Fläche abzuschaffen, sei weitgehend vom Tisch.
Geplant seien jetzt zwei Fachgerichtszentren in Schleswig und Kiel für die Obergerichte sowie Außenstellen. Zudem sollen die Fachgerichte in gemeinsame Gebäude ziehen, um Synergieeffekte bei Personal und Gebäuden zu erzielen. Aufgegeben werden soll nach dem neuen Konzept nur noch ein Arbeitsgerichtsstandort, ein anderer soll räumlich umverlagert werden. So sollen zwar Einsparungseffekte und Effizienzgewinne ermöglicht werden, aber – dies war einer der gewichtigsten Kritikpunkte – die Fachgerichte weiterhin in der Fläche für Bürgerinnen und Bürger präsent bleiben.
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