Nachrichten aus Berlin | Ausgabe 17/2025

DAI: Regulierung und Innovation - Kryptowährungen, Geldtransfer und Künstliche Intelligenz im Finanzsektor (22246261)

Am 1.9.2025 referiert Dr. A. Dominik Brückel, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, zu aktuellen Entwicklungen an der Schnittstelle von Technologie und Finanzrecht. Im Fokus stehen der Einsatz von KI im Finanzsektor, Compliance-Anforderungen, aktuelle Gesetztesänderungen sowie deren praktische Auswirkungen. Darüber hinaus werden die Schnittmengen zwischen IT-Recht, Bankrecht und Geldwäscheprävention eingehend beleuchtet – fundiert, praxisnah, anhand konkreter Fallbeispiele.

20.08.2025 Newsletter

Am 1.9.2025, von 10:00 bis  12:45 Uhr, bespricht in diesem Online-Vortrag der Referierende
Dr. A. Dominik Brückel (Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht) intensiv und mit Beispielfällen Themen wie: KI-Einsatz im Finanzsektor und Compliance-Anforderungenaktuelle Gesetzesänderungen und ihre praktischen Auswirkungen und die Schnittmenge zwischen IT-Recht und Bankrecht/Geldwäschebekämpfung.(Fortbildungsnummer: 22246261).

Ob MiCA-Verordnung oder die novellierte EU-Geldtransferverordnung – der juristische Beratungsbedarf wächst.

Im Online-Vortrag mit Dr. A. Dominik Brückel, erfahren Sie kompakt, praxisnah und rechtssicher alles Wichtige zur aktuellen Regulierung, Rechtsprechung und Aufsicht im Finanzsektor. Schwerpunkte sind die Schnittstellen zwischen IT-Recht, Bankaufsicht und Geldwäscheprävention sowie konkrete Handlungsoptionen für die Kanzleipraxis.

Ihre Vorteile auf einen Blick:

  • Kompakte Wissensvermittlung durch einen erfahrenen Praktiker und ausgewiesenen Experten
  • Verständliche Darstellung aktueller Gesetzesänderungen und ihrer praktischen Auswirkungen
  • Fundierte Einblicke zu Kryptowerten, KI-Einsatz im Finanzsektor und Compliance-Anforderungen
  • 2,5 Zeitstunden nach § 15 FAO – direkt anrechenbar
  • Interaktive Teilnahme über das DAI eLearning Center – flexibel und ortsunabhängig

Direkt anmelden und praxisrelevantes Know-how sichern!

Mehr Details zu der 2,5-stündigen Veranstaltung (2,5h – nach § 15 FAO) finden Sie hier.

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