Menschenrechte

Verleihung des Human Rights Awards an tunesische Rechtsanwältin

Die tunesische Rechtsanwältin Sonia Dahmani ist neue Trägerin des Menschenrechtspreises des Rates der Europäischen Anwaltschaften (CCBE). Mit dem Preis werden jährlich Anwält:innen oder Anwaltsorganisationen ausgezeichnet, die sich besonders um um die Grundwerte des Anwaltsberufs verdient gemacht haben.

28.11.2025Europa

Der CCBE verleiht dieses Jahr seinen Human Rights Award an die tunesische Rechtsanwältin Sonia Dahmani. Sie wird am 27.11.2025 für ihren Mut, ihre Entschlossenheit und ihr unermüdliches Engagement für die Verteidigung der Menschenrechte, die Meinungsfreiheit und die Unabhängigkeit der Anwaltschaft in Tunesien ausgezeichnet.

Dahmani hat 25 Jahre lang als Anwältin am höchsten Gericht in Tunis (Cours de Cassation) gearbeitet. Am 11.5.2024 wurde sie gewaltsam von maskierten Beamten in den Räumlichkeiten der tunesischen Rechtsanwaltskammer vor ihren Kollegen verhaftet. Die Verhaftung folgte einem Haftbefehl nach Decree Law No. 2022/54, ein äußerst restriktives und umstrittenes Gesetz, das zur Verfolgung von Dissidenten eingesetzt wird. Sie steht in direktem Zusammenhang mit öffentlichen Kommentaren ihrerseits, mit denen sie die Autoritäten für die steigende Unterdrückung, Überfüllung von Gefängnissen und wachsendem Rassismus gegen Migranten aus dem Gebiet der Sub-Sahara kritisierte.

Seit ihrer Inhaftierung musste sie sich mehreren Strafverfahren stellen und wurde aufgrund ihrer von der Meinungsfreiheit gedeckten Äußerungen zu Haftstrafen zwischen acht Monaten und zwei Jahren verurteilt. Die Inhaftierungsbedingungen verletzen laut Berichten internationaler Menschenrechtsorganisationen und Medienberichten die UN-Konvention gegen Folter.

Mit dem Human Rights Award würdigt der CCBE jährlich die Arbeit eines oder mehrerer Rechtsanwälte oder Anwaltsorganisationen, die sich in herausragender Weise um die Grundwerte des Anwaltsberufs verdient gemacht hat. Die Auszeichnung macht zudem sichtbar, dass die Verfolgung von Rechtsanwälten und die Unterdrückung der Meinungsfreiheit nicht lautlos angenommen werden dürfen.

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Erstveröffentlichung am 26.11.2025