Bundestag verschärft Ausländerrecht – BRAK warnt vor erheblichem Rückbau rechtsstaatlicher Garantien
Mit der am 5.12.2025 verabschiedeten Reform hat der Bundestag zentrale Elemente des Ausländer-, Asyl- und Staatsangehörigkeitsrechts neu gefasst. Die BRAK kritisiert die Beschlüsse deutlich – insbesondere die Abschaffung des Anspruchs auf einen Pflichtanwalt oder-anwältin in Abschiebehaftverfahren und die Umgehung verfassungsrechtlich verankerter Kontrollmechanismen.
Neben einer erleichterten Einstufung sicherer Herkunftsstaaten und neuen Sperrfristen im Einbürgerungsrecht umfasst das Gesetzespaket vor allem die Rücknahme der erst 2023 eingeführten Pflichtbeiordnung in Abschiebehaft. Die BRAK bewertet die Neuerungen kritisch und warnt vor einem erheblichen Verlust an rechtsstaatlicher Verfahrenssicherung.
Einstufung sicherer Herkunftsstaaten künftig per Verordnung
Mit der Reform kann die Bundesregierung Staaten nun ohne Zustimmung des Bundesrats per Rechtsverordnung zu „sicheren Herkunftsländern“ erklären. Die Regelung bezieht sich – formal begründet – nicht auf politisch Verfolgte im Sinne von Art. 16a GG, sondern primär auf die unionsrechtlich geprägten Schutzformen.
Zwar bleibt die Möglichkeit individueller Schutzgewährung im Einzelfall bestehen, jedoch führt die neue Systematik faktisch zu beschleunigten Ablehnungsverfahren und erleichterten Abschiebungen. Die verfassungsrechtliche Zulässigkeit der Verordnungsermächtigung ist unter Staatsrechtswissenschaftler:innen umstritten; Prozessrisiken vor dem Bundesverfassungsgericht gelten als real.
Abschaffung der Pflichtbeiordnung in Abschiebehaft – BRAK übt scharfe Kritik
Besonders heftig kritisiert die BRAK die Rücknahme des Anspruchs auf staatlich finanzierte Pflichtanwältinnen und -anwälte für Personen in Abschiebehaft, Ausreisegewahrsam oder Überstellungshaft. Was erst 2023 als rechtsstaatlicher Mindeststandard eingeführt wurde, soll nun wieder entfallen – mit erheblichen Folgen für Betroffene eines Freiheitsentzugs.
Die BRAK sieht hierin die Abschaffung rechtsstaatlicher Grundsätze. Bei pflichtanwaltlicher Vertretung in Abschiebehaftangelegenheiten gehe es nicht um eine Verzögerung einer Rückführung, sondern um anwaltlichen Beistand hinsichtlich der Haft als solcher. Öffentliche Äußerungen seitens der Politik, es handle sich bei der Abschaffung der „Pflichtverteidigung“ um Ideologierückabwicklung kritisiert die BRAK aufs Schärfste.
Abschiebehaft kein Annex des Asylverfahrens
Abschiebehaft ist vom durchlaufenen Asyl- und Aufenthaltsverfahren zu trennen. Die Haft stellt einen Eingriff in Grundrechte der Betroffenen dar und ist nicht in jedem Fall rechtskräftiger Ausreiseentscheidung zulässig. Ein Haftgrund ist zwingend erforderlich, um die grundrechtsinvasive Haft zu rechtfertigen.
Rechtsanwältin Leonora Holling, Schatzmeisterin der BRAK und Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Sicherung des Rechtsstaates, findet deutliche Worte: „Pflichtanwaltliche Vertretung in Fällen von Abschiebehaft als Ideologie zu bezeichnen, halte ich nicht nur für fragwürdig, sondern für mit einem Rechtsstaat gänzlich unvereinbar! Die Abschiebehaft ist ein massiver Einschnitt und Eingriff, bei dem eine Notwendigkeit anwaltlicher Beratung besteht.“ Zudem seien rechtswidrige Inhaftierungen alles andere als selten.
BRAK-Präsident Rechtsanwalt und Notar Dr. Ulrich Wessels teilt diese Einschätzung: „Was wir hier erleben, ist ein Abbau von Rechtsstaatlichkeit. Die BRAK kann und wird das nicht hinnehmen. Ebenso wenig, wie wir hingenommen haben, von Politikern als Teil der „Anti-Abschiebe-Industrie“ bezeichnet zu werden. Wir sichern den Zugang zum Recht. Und es geht beim anwaltlichen Beistand nicht um Verhinderung von Abschiebungen, sondern um Beratung hinsichtlich Inhaftierungen!“
Zehnjährige Sperrfrist bei Täuschung im Einbürgerungsverfahren
Durch die Reform wurde außerdem eine zehnjährige Sperrfrist für Personen eingeführt, die im Einbürgerungsverfahren vorsätzlich täuschen oder unrichtige Angaben machen. Die Regelung wurde kurzfristig im Innenausschuss ergänzt und soll bei Rücknahme einer Einbürgerung wie auch bei festgestellter Täuschung im laufenden Verfahren greifen.
Auch wenn die BRAK den Schutz der Integrität des Einbürgerungsverfahrens grundsätzlich unterstützt, sieht sie die Notwendigkeit klarer und verhältnismäßiger Kriterien, um eine Überdehnung der Sanktion zu vermeiden.
Weiterführende Links:
- Presseerklärung Nr. 15/2025 (zur Abschaffung pflichtanwaltlicher Vertretung in Asylverfahren)
- Gesetzentwurf (BT-Drs. 21/780)
- Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses (BT-Drs. 21/3079)
- Nachrichten aus Berlin 3/2024 v. 8.2.2024 (zur Einführung der pflichtanwaltlichen Vertretung bei Abschiebehaft)