Anwaltsgebühren: Bundestag beschließt Erhöhung
Bereits seit Längerem fordern die Bundesrechtsanwaltskammer und der Deutsche Anwaltverein eine Anpassung der gesetzlichen Anwaltsgebühren. Nach dem Bruch der Regierungskoalition war zunächst fraglich, was aus dem vorliegenden Gesetzentwurf wird. Am 31.1.2025 beschloss der Bundestag das Kosten- und Betreuervergütungsrechtsänderungsgesetz.
Der Bundestag hat am 31.1.2025 eine Erhöhung der gesetzlichen Anwaltsvergütung beschlossen. Damit hat diese von der Anwaltschaft seit Längerem erhobene Forderung kurz vor der Bundestagswahl eine wichtige Hürde genommen.
Seit dem Sommer 2024 lag ein Referentenentwurf für eine Gebührenerhöhung vor. Das Vorhaben steckte zunächst fest, da sich das bisherige Bundeskabinett nicht einigen konnte. Nach dem Bruch der Regierungskoalition Anfang November 2024 beschloss das Bundeskabinett überraschend auf Initiative des neuen Bundesministers der Justiz, Volker Wissing, überraschend den Gesetzentwurf für das Kostenrechtsänderungsgesetz 2025 (KostRÄG 2025) als Formulierungshilfe. Diese wurde, ebenso wie der Entwurf des Gesetzes zur Neuregelung der Vormünder- und Betreuervergütung, am 17.12.2024 durch die FDP in den Bundestag eingebracht.
Wie bereits der Referentenentwurf sieht auch der nun beschlossene Entwurf vor, dass Wertgebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) um 6 % steigen sollen, Festgebühren um 9 %. Auch die Gerichtskosten und die Gebühren für Gerichtsvollzieher, Sachverständige und Dolmetscher sollen angehoben werden. Neu aufgenommen wurde eine Anpassung der Vergütung der Verfahrensbeistände.
Vor der Sitzung des Bundestags am 31.1.2025 kam es kurzzeitig zu Aufregung, weil der Gesetzentwurf für das KostRÄG 2025 von der Tagesordnung gestrichen worden war. Hintergrund war jedoch, dass auf Vorschlag des Bundestags-Rechtsausschusses der Entwurf des KostRÄG in den des Betreuervergütungsgesetzes integriert wurde. Formal musste daher das KostRÄG von der Tagesordnung genommen werden.
Das nunmehr als Kosten- und Betreuervergütungsrechtsänderungsgesetz 2025 bezeichnete Gesetz vereint die bisherigen Gesetzentwürfe und enthält darüber hinaus lediglich folgende inhaltliche Änderungen:
- Das Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz soll, insbesondere im Hinblick auf die Angemessenheit der festgesetzten Fallpauschalen und Stundensätze, über einen Zeitraum von zwei Jahren nach dem Inkrafttreten am 1.1.2026 evaluiert werden.
- Eine im Gerichtsvollzieherkostengesetz vorgesehene Änderung, die einen Wegfall der Dokumentenpauschale und der Beglaubigungsgebühr bei gleichzeitiger Kompensation der damit verbundenen Mindereinnahmen durch eine weitere Anhebung der Zustellungsgebühren vorsieht, wurde zurückgestellt.
Die BRAK begrüßt ausdrücklich, dass mit der Anpassung der Anwaltsvergütung ein auskömmliches Arbeiten für die Anwaltschaft ermöglicht werden soll.
Das Gesetz bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates. Dieser könnte sich in seiner Sitzung am 21.3.2025 damit befassen. Sollte der Bundesrat einer Verkürzung der gesetzlichen Fristen zustimmen, wäre eine Befassung theoretisch auch bereits in der Stizung am 14.2.2025 möglich.
Weiterführende Links:
- Plenarprotokoll 20/211 v. 31.1.2025 (ab S. 27561)
- Beschlussempfehlung des Bundestags-Rechtsausschusses
- Gesetzentwurf zur Neuregelung der Vormünder- und Betreuervergütung und zur Entlastung von Betreuungsgerichten und Betreuern (BT-Drs. 20/14259)
- Gesetzentwurf zur Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes und des Justizkostenrechts (Kostenrechtsänderungsgesetz 2025 – KostRÄG 2025; BT-Drs. 20/14264)
- BRAK-News v. 1.2.2025 (RVG- Anpassung im Bundestag beschlossen)
- Nachrichten aus Berlin 25/2024 v. 12.12.2024 (Hintergrund zum KostRÄG)
- Nachrichten aus Berlin 14/2024 v. 10.7.2024 (zum Inhalt des KostRÄG)
- Nachrichten aus Berlin 23/2024 v. 14.11.2024 (zur Anpassung der Betreuervergütung)