Nachrichten aus Berlin | Ausgabe 7/2025

Commercial Courts können seit 1.4.2025 in internationalen Wirtschaftssachen entscheiden

Seit dem 1.4.2025 können sog. Commercial Courts in bedeutenden zivilrechtlichen Wirtschaftsstreitigkeiten entscheiden. Die Verfahren werden auf Englisch geführt. Damit soll Deutschland als Standort für internationale Wirtschaftssachen gestärkt werden.

02.04.2025Newsletter

Mit der im Oktober 2024 vom Bundestag beschlossenen Einführung von sog. Commercial Courts will die Bundesregierung den Justiz- und Wirtschaftsstandort Deutschland stärken. Diese speziellen Spruchkörper sollen an Oberlandesgerichten bzw. Obersten Landesgerichten eingerichtet werden können. Sie sollen über Wirtschaftsstreitigkeiten mit Streitwerten von mehr als 500.000 Euro in englischer Sprache und mit angepassten Verfahrensregeln entscheiden können, sofern die Parteien sich auf die erstinstanzliche Anrufung des Commercial Courts geeinigt haben. Gegen Entscheidungen der Commercial Courts ist die Revision zum Bundesgerichtshof möglich.

Das Gesetz ist am 1.4.2025 in Kraft getreten.

Über die Einrichtung von englischsprachigen Kammern für internationale Handelssachen bzw. Commercial Courts war bereits seit dem Jahr 2010 diskutiert worden. Hintergrund ist, dass internationale Wirtschaftsstreitigkeiten häufig vor Schiedsgerichten oder im Ausland verhandelt werden. Dementsprechend beinhalteten auch verschiedene Reformvorschläge für die Zivilgerichtsbarkeit die Einführung von Commercial Courts. Auch die BRAK hatte sich für deren Einführung ausgesprochen. Mit dem nun in Kraft getretenen Gesetz wird ein Angebot in der deutschen Gerichtsbarkeit geschaffen.

Bereits seit Ende 2020 gibt es in Baden-Württemberg Commercial Courts als spezialisierte Kammern an den Landgerichten Mannheim und Stuttgart.

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