Nachrichten aus Berlin | Ausgabe 2/2023

Commercial Courts: Eckpunkte für die Einführung

Mit der Einführung von englischsprachigen Commercial Courts soll Deutschland als Standort für internationale Wirtschaftsstreitigkeiten gestärkt werden. Das Bundesministerium der Justiz hat dazu ein Eckpunktepapier vorgelegt.

25.01.2023Newsletter

Um Deutschland als Standort für internationale Wirtschaftsstreitigkeiten zu etablieren, soll die Möglichkeit geschaffen werden, Commercial Courts einzurichten. Dazu sollen die Länder für Streitwerte ab einer bestimmten Schwelle Wirtschaftssenate bei ausgewählten Oberlandesgerichten einrichten können. Das sieht ein Eckpunktepapier zur Stärkung der Gerichte in Wirtschaftsstreitigkeiten und zur Einführung von Commercial Courts vor, das Mitte Januar vom Bundesministerium der Justiz vorgelegt wurde.

Die Commercial Courts sollen danach erstinstanzlich zuständig sein, wenn die Parteien diesen Gerichtsstandort vereinbaren. Sie sollen Verfahren zügig und auf Wunsch der Parteien auf Englisch und mit Wortprotokoll führen. Gegen Entscheidungen von Commercial Courts soll die Revision zum Bundesgerichtshof eröffnet sein.

Anläufe, derartige spezielle Gerichte für internationale Wirtschaftsstreitigkeiten einzuführen, gab es bereits in den vergangenen Jahren, zuletzt in der vorangegangenen Legislaturperiode. Manche Länder haben bereits Commercial Courts eingeführt, etwa Baden-Württemberg mit den Standorten Mannheim und Stuttgart Ende des Jahres 2020. Daran soll nun angeknüpft werden. Das Bundesjustizministerium wird auf Basis des Eckpunktepapiers einen Gesetzentwurf erarbeiten.

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