Rechtsanwaltsvergütung

Anwaltsgebühren: Erhöhung tritt am 1.6.2025 in Kraft

Das Kosten- und Betreuervergütungsrechtsänderungsgesetz 2025 wurde im Bundesgesetzblatt verkündet. Damit tritt die Erhöhung der gesetzlichen Anwaltsgebühren zum 1.6.2025 in Kraft.

16.04.2025 Newsletter

Das Gesetz zur Neuregelung der Vormünder- und Betreuervergütung und zur Entlastung von Betreuungsgerichten und Betreuern sowie zur Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes und des Justizkostenrechts (Kosten- und Betreuervergütungsrechtsänderungsgesetz 2025 – KostBRÄG 2025) wurde am 7.4.2025 im Bundesgesetzblatt verkündet.

Das Gesetz tritt im Wesentlichen zum 1.6.2026 in Kraft. Der Teil, der die Rechtsanwaltsvergütung betrifft, tritt nach Art. 13 III KostBRÄG bereits am 1.6.2025 in Kraft.

Damit erhöhen sich die gesetzlichen Anwaltsgebühren ab Juni. Wertgebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) steigen um 6 %, Festgebühren um 9 %. Auch die Gerichtskosten und die Gebühren für Gerichtsvollzieher, Sachverständige und Dolmetscher werden angehoben, ebenso die Vergütung bei Vormundschaften und Betreuungen.

Weiterführende Links:

Hinweis

 

Anlässlich des Inkrafttretens des Kosten- und Betreuervergütungsrechtsänderungsgesetz 2025 wird die Broschüre BRAK-Information RVG neu aufgelegt. Diese enthält eine Textausgabe des RVG sowie verschiedene Tabellenwerke zu Anwaltsgebühren, Gerichtskosten und Kostenrisiken.

Nähere Informationen hierzu finden Sie auf der Website der BRAK.