Bundesrat stimmt Anpassung der gesetzlichen Anwaltsgebühren zu
Nach dem Beschluss des Bundestages hat der Bundesrat am 21.3.2025 den Weg für eine Erhöhung der gesetzlichen Anwaltsgebühren frei gemacht. Die Anwaltschaft hatte sich lange dafür eingesetzt und fordert nun, das Gesetz zügig zu verkünden, damit es in Kraft treten kann.
Nachdem der Bundestag am 31.1.2025 eine Erhöhung der gesetzlichen Anwaltsgebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) beschlossen hat, nahm das Gesetz nun auch die letzte große Hürde: Am 21.3.2025 stimmte der Bundesrat dem Gesetz zu.
Das Kosten- und Betreungsrechtsänderungsgesetz (KostBRÄG) 2025 sieht vor, dass Wertgebühren nach dem RVG um 6 % steigen sollen, Festgebühren um 9 %. Auch die Gerichtskosten und die Gebühren für Gerichtsvollzieher, Sachverständige und Dolmetscher werden angehoben, ebenso die Vergütung bei Vormundschaften und Betreuungen.
Die Bundesrechtsanwaltskammer und der Deutsche Anwaltverein (DAV) hatten sich lange und intensiv für die Anpassung eingesetzt. Die beiden Verbände zeigen sich erleichtert, dass trotz aller politischen Schwierigkeiten dieses wichtige Vorhaben für den Zugang zum Recht nun noch zum Abschluss gebracht werden konnte – auch wenn die Erhöhung nicht ganz dem entspricht, was sich die Anwaltschaft gewünscht hätte. BRAK-Schatzmeisterin Leonora Holling betont, dass durch diese Gebührenanpassung die Qualität der anwaltlichen Beratung gesichert und ein Beitrag dazu geleistet werde, den Zugang zum Recht auch in strukturschwachen Regionen zu erhalten.
Die Verkündung im Bundesgesetzblatt steht noch aus. Die Änderungen im RVG treten am ersten Tag des zweiten auf die Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft. Gleiches gilt u.a. auch für die Änderungen im Gerichtskostengesetz sowie für Notar- und Gerichtsvollzieherkosten. Die Änderungen betreffend die Vormünder- und Betreuervergütung werden dagegen erst zum 1.1.2026 in Kraft treten. BRAK und DAV fordern eine rasche Verkündung des Gesetzes, damit die Anpassung zeitnah in Kraft treten kann – die Anwaltschaft habe lange genug auf die Gebührenerhöhung gewartet.
Weil die Entwicklung der gesetzlichen Anwaltsgebühren nicht von der gesamtgesellschaftlichen Einkommensentwicklung abgekoppelt werden darf, fordern BRAK und DAV weiterhin eine regelmäßige Anpassung der gesetzlichen Anwaltsvergütung in jeder Legislaturperiode.
Diese Forderung der Anwaltschaft reflektieren auch Beiträge zur Anpassung des RVG in Legal Tribune Online und beck-aktuell.
Weiterführende Links:
- Presseerklärung Nr. 4/2025 v. 21.3.2025
- Beschluss des Bundesrates (BR-Drs. 89/25 (Beschluss))
- Nachrichten aus Berlin 3/2025 v. 5.2.2025 (zum Beschluss des Bundestags)
- Stellungnahme Nr. 51/2023 (Gemeinsame Stellungnahme von BRAK und DAV)
- Kernforderungen der BRAK für die 21. Legislaturperiode
- Legal Tribune Online v. 21.3.2025
- Lorenz, beck-aktuell v. 21.3.2025