Fremdbesitzverbot für Steuerkanzleien – Steuerberatungsnovelle im Bundesrat vorerst ausgebremst
Der Bundestag hat das Fremdbesitzverbot für Steuerberatungsgesellschaften im 9. Steuerberatungs-Änderungsgesetzes präzisiert. Künftig sollen auch mittelbare Beteiligungen von Finanzinvestoren über ausländische Wirtschaftsprüfungs- und Buchprüfungsgesellschaften ausgeschlossen sein. Doch der Bundesrat hat das Gesetzespaket vorerst ausgebremst.
Mit dem 9. Gesetz zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes will der Gesetzgeber das Berufsrecht für Steuerberaterinnen und -berater modernisieren und zugleich die Regeln zur Beteiligung an steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften klarer fassen.
Der Deutsche Bundestag hat dazu am 24.4.2026 eine Präzisierung zum Fremdbesitzverbot für Steuerberatungsgesellschaften in § 55a I 3 StBerG beschlossen. Damit sollte klargestellt werden, dass auch mittelbare Beteiligungen von Finanzinvestoren über ausländische Wirtschaftsprüfungsgesellschaften an deutschen Steuerkanzleien ausgeschlossen sind.
Ziel der Regelung ist es, Umgehungskonstruktionen zu verhindern, über die Finanzinvestoren bislang mittelbar in Steuerkanzleien einsteigen konnten. Nach der gesetzgeberischen Intention sollen Holding- und Beteiligungsstrukturen über ausländische Wirtschaftsprüfungsgesellschaften künftig nicht mehr dazu führen können, dass das Fremdbesitzverbot leerläuft.
Keine Private-Equity-Umwege
Mit der Präzisierung, die durch den Finanzausschuss des Bundestages empfohlen wurde, reagierte der Gesetzgeber auf die zuvor unklare Rechtslage und auf die Kritik von Berufsorganisationen: In einem gemeinsamen Statement hatten u.a. die Bundessteuerberaterkammer, die Bundesärztekammer, die Bundeszahnärztekammer und die BRAK eine rechtssichere Absicherung des Fremdbesitzverbots gefordert. Die Neuregelung sah zudem keine Bestandsschutz- oder Übergangsregelung für bereits bestehende mittelbare Private-Equity-Beteiligungen vor.
Flankierend soll § 76e StBerG verschärft werden: Steuerberatungsgesellschaften hätten Änderungen bei unmittelbar oder mittelbar beteiligten Gesellschaftern unverzüglich anzeigen müssen; bei einem Wechsel mittelbarer Gesellschafter wäre zusätzlich eine Übersicht über die Beteiligungskette bis zu dieser Ebene vorzulegen gewesen. Auch § 54 StBerG soll ergänzt werden, damit mittelbar beteiligte Gesellschafter bereits im Anerkennungsantrag genannt werden müssen.
Bundesrat stoppt Paket
Der Bundesrat hat das vom Bundestag verabschiedete Gesetzespaket am 8.5.2026 gestoppt. Ausschlaggebend war die geplante Entlastungsprämie von 1.000 Euro für Beschäftigte, die im Gremium keine Mehrheit fand. Die Prämie war kurzfristig in das Gesetz zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes integriert worden und sollte Arbeitgebern ermöglichen, ihren Mitarbeitenden bis zum 30.6.2027 einen steuer- und sozialabgabenfreien Bonus auszuzahlen.
Das Scheitern im Bundesrat bedeutet noch keine endgültige Absage an die Klarstellung zum Fremdbesitzverbot. Bundesregierung und Bundesrat können nunmehr den Vermittlungsausschuss anrufen.
Weiterführende Links:
- Regierungsentwurf
- Bundesrat kompakt v. 8.5.2026
- Gemeinsames Statement v. 3.12.2025
- Nachrichten aus Berlin 25/2025 v. 10.12.2025 (zum gemeinsamen Statement der Berufsverbände)
- Pressemitteilung der Bundessteuerberaterkammer v. 3.12.2025
- Nachrichten aus Berlin | Ausgabe 18/2025 (zum Referentenentwurf)