BRAK in den Medien: LTO berichtet über verzögerte Ratifizierung der Anwaltskonvention
Deutschland hat die Europarats-Konvention zum Schutz der Anwaltschaft unterzeichnet – ratifiziert ist sie bislang jedoch nicht. Die Legal Tribune Online berichtet über die Verzögerung und greift die Kritik der BRAK auf: BRAK-Vizepräsident Dr. Christian Lemke fordert ein zügiges Vorgehen in Berlin und Brüssel.
Die parlamentarische Versammlung des Europarats hat im vergangenen Jahr ein Übereinkommen zum Schutz des Anwaltsberufs verabschiedet. Es soll Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte besser vor Angriffen, Einschüchterung und staatlicher Repression schützen. Deutschland hat die Konvention am 26.1.2026 durch Bundesjustizministerin Dr. Stefanie Hubig in Straßburg unterzeichnet – die Ratifizierung steht jedoch weiterhin aus. Darüber berichtet die Legal Tribune Online in einem Beitrag von Hasso Suliak und greift dabei die deutliche Kritik der BRAK auf.
Schutz der freien und unabhängigen Anwaltschaft
Die Konvention ist das erste völkerrechtliche Abkommen, das ausdrücklich dem Schutz der anwaltlichen Berufsausübung gewidmet ist. Sie verpflichtet die Vertragsstaaten, sicherzustellen, dass Anwältinnen und Anwälte ihre Mandate frei, unabhängig und ohne unzulässigen Druck ausüben können. Geschützt werden sollen insbesondere zwei zentrale Grundprinzipien der Anwaltschaft: die Vertraulichkeit der anwaltlichen Arbeit und die unabhängige Selbstverwaltung des Berufsstands.
Die Vorgaben betreffen unter anderem den Schutz vor physischen Angriffen, Drohungen und Belästigungen, Anforderungen an Zulassung und Berufsrecht, den Zugang zu Mandantinnen und Mandanten sowie Disziplinarverfahren. Auch für Deutschland könnten sich daraus punktuelle Anpassungen ergeben, etwa im Bereich der Strafprozessordnung bei Durchsuchungen von Anwaltskanzleien.
Unterzeichnet, aber noch nicht ratifiziert
Rund 30 Mitgliedstaaten des Europarats haben das Übereinkommen inzwischen unterzeichnet, darunter Deutschland, Frankreich, Italien und Polen. In Kraft treten kann es jedoch erst, wenn es von acht Staaten ratifiziert wurde, darunter mindestens sechs Mitgliedstaaten des Europarats. Bislang ist dies noch nicht geschehen. Auch in Deutschland wurde ein entsprechendes Ratifizierungsgesetz noch nicht in den Bundestag eingebracht.
Nach Angaben der Bundesregierung hängt die Verzögerung mit der Prüfung durch die EU-Kommission zusammen. Diese klärt derzeit, inwieweit das Übereinkommen Zuständigkeiten der Europäischen Union berührt. Deshalb müssten zunächst die entsprechenden Beschlüsse und Genehmigungsverfahren auf EU-Ebene abgewartet werden.
„Ausgesprochen beschämend“ – BRAK fordert Tempo
Die BRAK hatte bereits die Unterzeichnung durch Deutschland ausdrücklich begrüßt, zugleich aber auf die Bedeutung einer schnellen Ratifizierung hingewiesen. BRAK-Vizepräsident Dr. Christian Lemke bezeichnete die Unterzeichnung als wichtigen Schritt, machte jedoch deutlich, dass nun die Ratifizierung folgen müsse. Gegenüber LTO kritisiert er die aktuelle Verzögerung als „ausgesprochen ärgerlich“. Es wäre „ausgesprochen beschämend“, wenn ausgerechnet Nicht-EU-Mitgliedstaaten die ersten Staaten wären, die die Konvention ratifizieren.
Lemke fordert daher, dass die Europäische Kommission ihre Prüfungen rasch abschließt und dem Rat zügig die notwendigen Beschlussvorlagen unterbreitet. Zugleich kündigt die BRAK an, sich weiter in Berlin und Brüssel für eine schnelle Ratifizierung durch die EU und ihre Mitgliedstaaten einzusetzen. Für sie ist klar: Eine unabhängige Anwaltschaft und ihre Selbstverwaltung sind unverzichtbare Voraussetzungen für einen funktionierenden Rechtsstaat.
Weiterführende Links:
- Suliak, LTO v. 2.6.2026: EU-Kommission bremst völkerrechtlichen Schutz für Anwälte
- Presseerklärung Nr. 2/2026 (zur Unterzeichnung der Konvention durch Deutschland)
- Website des Europarats zur Konvention
- Liste der Unterzeichnerstaaten
- Konventionstext (PDF, englisch)
- Explanatory Report zur Konvention
- Jönsson/Nitschke, BRAK-Magazin 1/2026, 12: Der lange Weg zur Konvention des Europarats
- Nachrichten aus Berlin 22/2025 v. 30.10. 2025 (zum Unterzeichnungsstand der Konvention)
- Mühl-Jäckel, BRAK-Magazin 2/2025, 3 (zum Beschluss des Konventionstextes)