Präsidenten fordern Stärkung der Anwaltschaft im Grundgesetz
Die Stärkung der Resilienz und der Unabhängigkeit von Anwältinnen und Anwälten und ihrer Selbstverwaltung stand im Zentrum eines Interviews von BRAK-Präsident Dr. Ulrich Wessels und Kammerpräsident Marcus Baum aus Kassel. Der Hessischen/Niedersächsischen Allgemeinen erklärten beide, warum eine Absicherung unabhängiger anwaltlicher Beratung im Grundgesetz dringend nötig ist.
Die Resilienz des Rechtsstaats, die anwaltliche Versorgung in der Fläche und der Einsatz künstlicher Intelligenz standen im Mittelpunkt eines Interviews der Hessischen/Niedersächsichen Allgemeinen Zeitung (HNA) mit BRAK-Präsident Dr. Ulrich Wessels und dem Präsidenten der Rechtsanwaltskammer Kassel, Marcus Baum, aus Anlass der BRAK-Hauptversammlung in Kassel.
Mit Blick auf einen möglichen Mangel an Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten differenzierte Marcus Baum: In Unternehmen und in größeren Städten bestehe eher kein Mangel, wohl aber im ländlichen Raum. Auch Dr. Ulrich Wessels bestätigte, dass die BRAK vor allem die Repräsentanz der Anwaltschaft in der Fläche im Blick habe. Gerade dort sei es wichtig, dass Bürgerinnen und Bürger ortsnah qualifizierten anwaltlichen Rat erhalten können. Wessels betonte in diesem Zusammenhang auch die Bedeutung des Erhalts von Amtsgerichten.
Resilienz des Rechtsstaats braucht unabhängige Anwaltschaft
Ein Schwerpunkt des Gesprächs war die Resilienz des Rechtsstaats. Baum verwies darauf, dass der Schutz des Bundesverfassungsgerichts gegen politische Einflussnahmen gestärkt worden sei. Eine vergleichbare Sensibilität müsse es auch für die unabhängige Tätigkeit der Anwaltschaft und ihre Selbstverwaltung geben. Mit Blick unter anderem auf die USA sagte Baum, die Entwicklung gebe Anlass zur Sorge.
Wessels unterstrich, dass eine Verankerung des Rechts auf unabhängige anwaltliche Beratung im Grundgesetz dringend geboten sei. Die BRAK setzt sich dafür ein, Art. 19 GG um einen neuen Absatz 5 zu ergänzen: Jede Person soll das Recht haben, sich vor Gericht und in außergerichtlichen Rechtsangelegenheiten unabhängiger anwaltlicher Hilfe zu bedienen. Dies diene nicht den Privilegien der Anwaltschaft, sondern der Stärkung des Rechtsstaats und dem Schutz der Bürgerinnen und Bürger.
Keine Privilegien, sondern Zugang zum Recht
Baum machte deutlich, dass die Waffengleichheit zwischen Bürger und Staat derzeit gewahrt sei, aber auch künftig abgesichert werden müsse. Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte setzten sich für die Belange der Bürgerinnen und Bürger ein – auch gegenüber dem Staat. Wessels ergänzte, die Anwaltschaft trete für den Rechtsstaat ein und sei ihren Mandantinnen und Mandanten verpflichtet. Dazu ist es unabdingbar, unabhängig zu bleiben und politische Einflussnahme auf anwaltliche Belange auszuschließen.
KI ersetzt keine Juristinnen und Juristen
Auch der Einsatz Künstlicher Intelligenz in rechtlichen Belangen wurde angesprochen. Baum bewertete KI ambivalent: Sie könne entlasten, sei aber fehleranfällig; insbesondere müssten ihre Ergebnisse sorgfältig kontrolliert werden. KI könne Juristinnen und Juristen nicht ersetzen, da anwaltliche Arbeit Kreativität und rechtliches Gespür erfordere. Wessels hob zudem die menschliche und emotionale Dimension anwaltlicher Tätigkeit hervor. Gute Lösungen entstünden häufig im Gespräch. Deshalb werde der Mensch im Recht bleiben; auch Richterinnen und Richter müssten menschliche Personen sein.
Weiterführende Links:
- Hagemann, Hessische Niedersächsische Allgemeine v. 15.7.2026, S. 4: Entwicklung gibt Anlass zur Sorge – Rechtsanwälte über Resilienz und den Einsatz von Künstlicher Intelligenz in (paywall – nur im HNA e-paper abrufbar)
- Positionspapier der BRAK zur Verankerung unabhängigen anwaltlichen Beistands im Grundgesetz
- Presseerklärung der BRAK 9/2025 v. 19.9.2025
- BRAK-News v. 24.9.2025 (zum Beschluss der BRAK-Hauptversammlung)
- Buchmann/Nitschke, BRAK-Mitteilungen 6/2025, 414 (zu den Hintergründen der BRAK-Forderung)
- Nachrichten aus Berlin 13/2026 v. 25.6.2026 (zur Diskussion über Art. 19 V GG in der Justizminister:innen-Konferenz)
- Nachrichten aus Berlin 1/2026 v. 7.1.2026 (zur Befassung des Bundesrats mit Art. 19 V GG)
- Wessels, BRAK-Mitt. 2026, 91: Rechtsstaat braucht Rückgrat – und eine unabhängige Anwaltschaft
- Wessels, BRAK-Mitt. 2025, 315: Jedermann hat das Recht…
- „Ein neues Grundrecht für alle!“, Interview mit Prof. Dr. Christofer Lenz (YouTube-Video v. 20.9.2025)