Nachrichten aus Berlin | Ausgabe 17/2026 v. 19.8.2026

Bundeskabinett beschließt Geheimdienstreform

Bundesnachrichtendienst und Verfassungsschutz sollen neue Eingriffsbefugnisse erhalten, damit sie digitale Bedrohungen besser aufklären können. Das Bundeskabinett beschloss dazu Mitte August einen umfangreichen Gesetzentwurf zur Reform des Nachrichtendienstrechts. Die BRAK mahnt einen hinreichenden Schutz von Berufsgeheimnissen an.

19.08.2026 Newsletter

Am 12.8.2026 beschloss das Bundeskabinett den Regierungsentwurf zur Reform des Nachrichtendienstrechts. Der Entwurf überarbeitet die gesetzlichen Grundlagen für Bundesnachrichtendienst und Bundesamt für Verfassungsschutz grundlegend. Ziel ist es, die operativen Fähigkeiten der Nachrichtendienste zu stärken, damit sie insbesondere digitale Bedrohungen besser aufklären können. Dazu sind unter anderem aktive Eingriffsbefugnisse, Maßnahmen der „aktiven Cyberabwehr“, automatisierte Datenanalysen und biometrische Abgleiche vorgesehen. Mit dem Entwurf sollen zudem Vorgaben der jüngeren verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung umgesetzt werden.

Berufsgeheimnisse unter der Lupe

Die BRAK wird sich eingehend mit dem Regierungsentwurf befassen. Im Fokus werden dabei besonders die Regelungen zum Schutz von Berufsgeheimnissen und die geplante Ausweitung von grundrechts- und vertraulichkeitsrelevanten Ermittlungsmethoden stehen. Ihr Augenmerk wird die BRAK außerdem darauf richten, inwieweit gerichtlicher Schutz gegen die neuen Befugnisse möglich ist.

Zum Referentenentwurf des Gesetzes hatte die BRAK sich lediglich mit einer Kurzstellungnahme zu Wort gemeldet, in der sie vor erheblichen Grundrechtsrisiken warnt und insbesondere einen unzureichenden Schutz von Berufsgeheimnissen thematisiert. Eine vertiefte inhaltliche Befassung mit dem mehr als 700 Seiten umfassenden Entwurf war aufgrund der extrem kurz bemessenen Beteiligungsfrist nicht leistbar. Die BRAK monierte: Auf diese Weise könne die Verbändebeteiligung ihren Sinn faktisch nicht erfüllen.

Zu dem mit 732 Seiten noch umfangreicheren Regierungsentwurf wird die BRAK sich in einer eingehenderen Stellungnahme äußern.

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