Nachrichten aus Berlin | Ausgabe 15/2026

Geheimdienstreform: BRAK sieht Grundrechte in Gefahr

Der Entwurf zur Reform des Nachrichtendienstrechts soll BND und Verfassungsschutz neue operative Befugnisse geben. Die Bundesrechtsanwaltskammer kritisiert die extrem kurze Beteiligungsfrist und warnt vor erheblichen Grundrechtsrisiken.

22.07.2026 Newsletter

Das Bundesinnenministerium hat Anfang Juli einen umfangreichen Referentenentwurf zur Reform des Nachrichtendienstrechts vorgelegt. Er sieht unter anderem aktive Eingriffsbefugnisse, Maßnahmen der „aktiven Cyberabwehr“, automatisierte Datenanalysen und biometrische Abgleiche vor. Damit sollen die Nachrichtendienste operativ gestärkt und zugleich verfassungsgerichtliche Vorgaben umgesetzt werden.

BRAK: Zehn Tage reichen nicht für über 700 Seiten

Die BRAK beanstandet bereits das Verfahren. Eine Stellungnahmefrist von nur zehn Tagen sei bei einem Entwurf von 707 Seiten nicht ausreichend. Eine belastbare Analyse und die ordnungsgemäße Befassung der ehrenamtlich arbeitenden BRAK-Gremien seien so nicht möglich. Die knappe Frist wiege besonders schwer, weil die geplanten aktiven Eingriffsbefugnisse einen Paradigmenwechsel bedeuteten.

Warnung vor Grundrechts- und Vertraulichkeitsrisiken

Inhaltlich äußert sich die BRAK ausdrücklich nur vorläufig. Sie warnt jedoch vor erheblichen Grundrechtseingriffen, insbesondere durch automatisierte Datenerhebungen, biometrische Abgleiche und die geplante aktive Cyberabwehr. Diese könne IT-Sicherheitsrisiken schaffen, etwa wenn Manipulationen oder „Hintertüren“ länger aufrechterhalten werden dürfen.

Besonders kritisch sieht die BRAK mögliche Lücken beim Schutz anwaltlicher Berufsgeheimnisse. Es müsse genau geprüft werden, ob anwaltliche Beratung oder Vertretung unter Umständen als Unterstützung einer verfassungsfeindlichen Bestrebung gewertet werden könnte. Inhaltlich knüpft die Kritik der BRAK damit an bereits zu früheren Gesetzesvorhaben mit Bezug auf die Nachrichtendienste geäußerte Kritik an.

Eine vertiefte Stellungnahme im weiteren Verfahren behält sich die BRAK ausdrücklich vor.

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