Türkei

Hohe Haftstrafen für kurdische Rechtsanwält:innen – wegen Vertretung kurdischer Gefangener

In der Türkei wurden zehn kurdische Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte zu hohen Haftstrafen verurteilt. Der Grund: Sie setzten sich für Rechte und medizinische Versorgung inhaftierter Mandant:innen ein. Die BRAK protestiert gemeinsam mit anderen Anwaltsorganisationen: ein nicht hinnehmbarer Eingriff in die freie Advokatur.

04.02.2026 Anwaltschaft

Am 28.1.2026 wurden zehn kurdische Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie achtzehn weitere Personen vom Obersten Strafgericht in Istanbul zu Haftstrafen von bis zu 11 Jahren und 3 Monaten verurteilt. Vorgeworfen wurde ihnen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung und Terrorpropaganda. Unter ihnen ist u.a. Rechtsanwalt Ramazan Demir, der Anwalt des inhaftierten kurdischen Politikers Selahattin Demirtaş, der 2014 und 2018 bei den Präsidentschaftswahlen gegen Staatspräsident Erdoğan angetreten war.

Inkriminierung anwaltlicher Tätigkeit

Anlass für die Einleitung des ausschließlich politisch motivierten Verfahrens war die berufliche und ehrenamtliche Tätigkeit der Angeklagten: Die verurteilten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Mitglieder der Anwaltsvereinigung für die Freiheit (ÖHD, Özgürlük İçin Hukukçular Derneği), hatten sich in Zusammenarbeit mit dem „Verein der Familien der Gefangenen“ (TUAD, Tutuklu Aileleri Derneği) für die Rechte und die medizinische Versorgung überwiegend kurdischer Strafgefangener eingesetzt. Laut dem Gericht betätigten sie sich dadurch gleichzeitig mitgliedschaftlich in der kurdischen Untergrundorganisation PKK.

Das Verfahren zieht sich seit dem Sommer 2016 hin. Es wurde über die Jahre von internationalen Anwaltsorganisationen und Rechtsanwaltskammern beobachtet. Die angeklagten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte mussten teilweise viele Monate in Untersuchungshaft verbringen. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

In einer gemeinsamen Erklärung wandten sich die BRAK, die Rechtsanwaltskammer Berlin, der Deutsche Anwaltverein, der Republikanische Anwältinnen- und Anwälteverein und die Vereinigung Berliner Strafverteidiger:innen gegen die Verurteilungen. Sie kritisieren die anhaltende Verfolgung der Anwaltschaft in der Türkei: Wenn Anwältinnen und Anwälte verurteilt werden, weil sie ihren Beruf ausüben und die Rechte ihrer Mandantschaft vertreten, stelle dies einen Angriff auf die Freiheit aller dar.

Überraschende Freisprüche

Kurz zuvor hatte es in dem Strafverfahren gegen Mitglieder des Vorstands der Rechtsanwaltskammer von Istanbul noch erfreuliche Nachrichten gegeben: Anfang Januar waren sämtliche Vorstandsmitglieder vom Vorwurf u.a. der Terrorpropaganda freigesprochen worden. Die BRAK war als Teil einer internationalen Prozessbeobachtungsmission bei den Verhandlungstagen im Mai und September 2025 und im Januar 2026 anwesend.

Ebenso überraschend freigesprochen wurde Ende Januar der Rechtsanwalt Firhat Epözdemir, ebenfalls Mitglied des Vorstands der Rechtsanwaltskammer von Istanbul, gegen den wegen des Vorwurfs der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung ein zusätzliches Verfahren geführt worden war. Auch in diesem Verfahren hatte die BRAK einen Prozessbeobachter entsandt.

In beiden Verfahren hat jedoch die Staatsanwaltschaft nach Informationen der BRAK bereits Berufung eingelegt. Die Unterstützung der internationalen Anwaltschaft ist hier also ebenfalls weiterhin notwendig.

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Erstveröffentlichung: 04.02.2026