Nachrichten aus Berlin | Ausgabe 5/2026

Gender Pay Gap: gleiche Arbeit, ungleicher Lohn – besonders in Kanzleien

Der Equal Pay Day 2026 fiel in diesem Jahr auf den 27. Februar und belegt erneut: Beim Thema Lohngleichheit tritt Deutschland auf der Stelle. Während der nationale Gender Pay Gap bei 16 % stagniert, liegt er in der Anwaltschaft für angestellte Vollzeit-Rechtsanwältinnen noch bei über 21 %.

04.03.2026 Newsletter

Grundlage ist der unbereinigte Gender Pay Gap (GPG), der laut Statistischem Bundesamt für das Jahr 2025 weiterhin bei 16 % liegt – eine Stagnation nach dem leichten Rückgang von 18 auf 16 % im Vorjahr. Bereinigt um Faktoren wie Qualifikation, Branche, Führungsverantwortung und Arbeitszeit verbleibt ein sogenannter bereinigter Gender Pay Gap von 6 % – auch dieser Wert hat sich gegenüber dem Vorjahr nicht verändert. Konkret: Frauen verdienten 2025 im Schnitt 4,10 Euro pro Stunde weniger als Männer bei gleicher Tätigkeit.

Deutschland gehört damit weiterhin zu den europäischen Schlusslichtern beim Abbau des Lohngefälles zwischen den Geschlechtern. Seit 2018 hat sich an der grundlegenden Struktur des Gender Pay Gaps kaum etwas verändert – trotz politischer Initiativen und gesellschaftlicher Debatten.

Anwaltschaft: Lücke deutlich größer als im Bundesschnitt

In der Anwaltschaft sind die Disparitäten besonders ausgeprägt und übersteigen den nationalen Durchschnitt deutlich, wie der aktuelle STAR-Bericht 2025 (Statistisches Berichtssystem für Rechtsanwälte) belegt.

Die Zahlen aus dem STAR-Bericht 2025 belegen eine signifikante Einkommensdifferenz zwischen Rechtsanwälten und Rechtsanwältinnen. Besonders aufschlussreich ist hierbei, dass dieser Unterschied nicht allein durch Teilzeitmodelle erklärt werden kann, er liegt auch bei Vollzeitbeschäftigten massiv vor.

Kategorie Rechtsanwälte (Schnitt) Rechtsanwältinnen (Schnitt) Differenz (absolut) Differenz -GPG (in %)
Vollzeit 97.000 Euro 76.000 Euro 21.000 Euro ~ 21,6 %
Teilzeit 86.000 Euro 63.000 Euro 23.000 Euro ~ 26,7 %

Selbst wenn man ausschließlich die Vollzeit-Tätigen betrachtet, verdienen angestellte Rechtsanwälte im Schnitt 21.000 Euro mehr pro Jahr als ihre Kolleginnen. Das entspricht einer Lohnlücke von über 21 %. Interessanterweise ist der absolute Abstand bei Teilzeitbeschäftigten mit 23.000 Euro sogar noch etwas größer. Das bedeutet: Die vollzeitbeschäftigten angestellten Rechtsanwältinnen arbeiten – rein rechnerisch – bis zum 20.3.2026 (79 Tage) unentgeltlich.

Für die Syndikusanwältinnen sieht das Bild etwas besser aus, hier beträgt die Gender Pay Gap (GPG) 15 % – der Equal Pay Day wäre dann schon am 24.2.

Richtlinie bisher ohne Gesetz, aber mit Zeitplan

Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie (RL (EU) 2023/970) verpflichtet Deutschland zur Umsetzung bis zum 7.6.2026, inklusive Berichtspflichten für Unternehmen ab 100 Mitarbeitenden und Gehaltsauskünften.

Die Umsetzung der EU‑Richtlinie verzögerte sich, nachdem die Ampelkoalition im November 2024 zerbrach. Zuständig ist nicht das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), sondern das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ). Ein bereits vorbereiteter Referentenentwurf des BMBFSFJ wurde nicht veröffentlicht. Die neue Regierung hat im Koalitionsvertrag (Mai 2025) eine „bürokratiearme 1:1‑Umsetzung“ angekündigt und strebt gleichen Lohn für gleiche Arbeit bis 2030 an. Für das komplette parlamentarische Verfahren – Kabinett, Bundestag, Bundesrat – bleibt ein kurzer Zeitraum.

Hintergrund:

Das Statistische Berichtssystem für Rechtsanwälte (STAR) wurde im Auftrag der Bundesrechtsanwaltskammer vom Institut für Freie Berufe (IFB) in Nürnberg im Jahr 1993 ins Leben gerufen. Ziel dieser empirischen Erhebung ist es, die berufliche und wirtschaftliche Lage in der deutschen Anwaltschaft zu ergründen und neue Entwicklungen in der Anwaltschaft zu erkennen.

Zuletzt wurde der STAR-Bericht 2023 veröffentlicht, den Genitheim/Eggert, BRAK-Mitt. 2024, 69 im Überblick darstellen. Speziell zu geschlechtsbezogenen Einkommensunterschieden vgl. Nitschke, BRAK-Magazin 2/2021, 8 sowie BRAK-Magazin 3/2024, 17;
Schultz, BRAK-Mitt. 2018, 223 diskutiert Hintergründe zur beruflichen Situation von Anwältinnen und zum Gender Pay Gap in der Anwaltschaft.