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Equal Pay Day: weiterhin große Gehaltsunterschiede in der Anwaltschaft

Der Equal Pay Day, der in diesem Jahr am 7. März liegt, markiert symbolisch den Gehaltsunterschied zwischen Frauen und Männern. Für das Jahr 2024 beträgt der so genannte Gender Pay Gap 16 % und ist damit im Vergleich zu den Vorjahren deutlich gesunken. In der Anwaltschaft ist der Unterschied jedoch größer.

07.03.2025Anwaltschaft

Die Gehaltsunterschiede zwischen Frauen und Männern für dieselben Tätigkeiten waren auch im Jahr 2024 deutlich. Rund 16 % mehr verdienten Männer im vergangenen Jahr. In den Vorjahren betrug die Lücke noch rund 18 % und reduzierte sich damit um zwei Prozentpunkte. Dies stellt den stärksten Rückgang seit Beginn der Berechnungen im Jahr 2006 dar. Bereinigt um Faktoren wie Branche, Qualifikation, Führungsverantwortung und Arbeitszeit lag der so genannte Gender Pay Gap bei 6 %; im Vergleich zum Vorjahr blieb der bereinigte Gender Pay Gap damit unverändert. Dies ergibt sich aus aktuellen Daten des Statistischen Bundesamts.

Der Equal Pay Day markiert symbolisch den Tag, bis zu dem Frauen bei gleichem Gehalt faktisch umsonst gearbeitet hätten. Er lag in Deutschland in diesem Jahr am 7.3.2025. Frauen arbeiteten also rechnerisch 66 Tage unentgeltlich. Seit 2010 haben sich die Gehaltsunterschiede zwar etwas nivelliert, veränderten sich jedoch seit 2018 kaum. Deutschland bildete damit europaweit eines der Schlusslichter.

In der Anwaltschaft sind die geschlechtsbezogenen Gehaltsunterschiede nach wie vor deutlich größer. Auf Basis der Zahlen, die ihm Rahmen der STAR-Untersuchung 2023 erhoben wurden, beträgt der Gender Pay Gap zwischen Vollzeit arbeitenden angestellten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten 23,3 %. Der Equal Pay Day liegt hier also rechnerisch später: Basierend auf den Zahlen aus 2023 lag er im Jahr 2024 erst am 25. März, d.h. angestellte Anwältinnen arbeiteten faktisch rund 85 Tage umsonst. Die STAR-Untersuchung belegt die Einkommensunterschiede zwischen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten noch detaillierter. Daraus ergibt sich u.a., dass die Gehaltsunterschiede bei Syndikusrechtsanwältinnen und -anwälten erheblich höher sind.

In der nun beginnenden Legislaturperiode werden Equal Pay und Entgelttransparenz absehbar auf der Agenda stehen. Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie (RL (EU) 2023/970) zielt darauf, den Grundsatz des gleichen Entgelts für gleiche und gleichwertige Arbeit für Frauen und Männer zu stärken; sie will dazu beitragen, die Gender Pay Gaps in der EU zu reduzieren. Die Richtlinie muss bis zum 7.6.2026 in deutsches Recht umgesetzt werden.

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Hintergrund:

Das Statistische Berichtssystem für Rechtsanwälte (STAR) wurde im Auftrag der Bundesrechtsanwaltskammer vom Institut für Freie Berufe (IFB) in Nürnberg im Jahr 1993 ins Leben gerufen. Ziel dieser empirischen Erhebung ist es, die berufliche und wirtschaftliche Lage in der deutschen Anwaltschaft zu ergründen und neue Entwicklungen in der Anwaltschaft zu erkennen.

Zuletzt wurde der STAR-Bericht 2023 veröffentlicht, den Genitheim/Eggert, BRAK-Mitt. 2024, 69  im Überblick darstellen. Speziell zu geschlechtsbezogenen Einkommensunterschieden vgl. Nitschke, BRAK-Magazin 2/2021, 8; Schultz, BRAK-Mitt. 2018, 223 diskutiert Hintergründe zur beruflichen Situation von Anwältinnen und zum Gender Pay Gap in der Anwaltschaft.