Nachrichten aus Berlin | Ausgabe 9/2026

Finanzkriminalität: Kritik der BRAK an Reformplänen für Zoll und Geldwäschegesetz im Medienecho

Internationale Finanzkriminalität soll künftig besser bekämpft werden können. Dazu will das Bundesfinanzministerium mit dem Zollfinanzgerechtigkeitsgesetz umfangreiche Änderungen in der Zollverwaltung und im Geldwäschegesetz vornehmen. Doch die BRAK und andere Verbände üben harsche Kritik – die ein aktueller Beitrag in der LTO aufnimmt.

29.04.2026 Newsletter

Mit dem Zollfinanzgerechtigkeitsgesetz will das Bundesfinanzministerium die Zollverwaltung künftig besser für die Bekämpfung von internationaler Geldwäsche und organisierter Kriminalität – vor allem krimineller Finanzströme – rüsten. Der im März veröffentlichte Referentenentwurf des Ministeriums sieht dazu umfassende strukturelle Reformen innerhalb der Zollverwaltung vor. Zudem sollen die Aufgaben und Befugnisse der Zollverwaltung bei der Bekämpfung der internationalen Geldwäsche erweitert und die Zusammenarbeit mit der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (Financial Intelligence Unit – FIU) enger ausgestaltet werden, insbesondere durch Verbesserung des Datenaustauschs. Der Entwurf bringt außerdem umfangreiche Änderungen im Geldwäschegesetz, u.a. bei den präventiven Pflichten von Berufsträgern; zudem sollen erweiterte Befugnisse und neue Pflichten für Aufsichtsbehörden kommen.

Zentrale Kritikpunkte der BRAK

Die BRAK hatte den Gesetzentwurf aus verschiedenen Gründen scharf kritisiert. Sie stellt vor allem den Zeitpunkt der Reform in Frage: Das Gesetzesvorhaben nimmt keine Rücksicht auf das Inkrafttreten des EU-Geldwäschepakets Mitte 2027, zu dem noch ein deutsches Umsetzungsgesetz erlassen werden muss, sowie auf europäische Rechtsakte nach der Geldwäsche-Verordnung und der Geldwäscherichtlinie, welche die neue europäische Aufsichtsbehörde AMLA derzeit noch erarbeitet.

Zudem hatte die BRAK den Entwurf kritisiert, weil seine praktische Umsetzung durch die Aufsichtsbehörden – zu denen im Nicht-Finanzsektor auch die Rechtsanwaltskammern zählen – an verschiedenen Stellen durch Unklarheiten erschwert wird. Entschieden lehnt sie eine mögliche Rechts- und/oder Fachaufsicht der koordinierenden Stellen der Länder über die Tätigkeit der Rechtsanwaltskammern ab. Sie warnt zudem davor, dass die geplanten zusätzlichen Analyse-, Berichts- und Prüfpflichten insbesondere kleinere Rechtsanwaltskammern erheblich belasten würden – zu Lasten der Ressourcen für ihre eigentliche Aufsichtstätigkeit.

Widerhall und Ausblick

Der Gesetzentwurf zum Zollfinanzgerechtigkeitsgesetz wird nicht nur durch die BRAK kritisch gesehen, sondern unter anderen Gesichtspunkten auch durch den Deutschen Anwaltverein und die Gewerkschaft der Polizei. Mit der Kritik der Berufsorganisationen setzt sich ein aktueller Beitrag in der Legal Tribune Online (LTO) ausführlich auseinander.

Der LTO zufolge soll der Entwurf zeitnah vom Kabinett beschlossen werden. Allerdings laufen die internen Abstimmungen noch – und aus der SPD-Bundestagsfraktion soll signalisiert worden sein, dass man die Kritik der Anwaltsverbände sehr ernst nehme.

Die BRAK wird das weitere Gesetzgebungsverfahren intensiv begleiten.

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