Nachrichten aus Berlin | Ausgabe 13/2023

Digitale Gewalt: BRAK begrüßt geplante Verbesserung des Schutzes

Betroffene von Beleidigungen, Verleumdungen und Bedrohungen im Netz sollen sich mit neuen Auskunftsansprüchen und Durchsetzungsmöglichkeiten besser zur Wehr setzen können. Die Eckpunkte des Bundesjustizministeriums für ein entsprechendes Gesetz begrüßt die BRAK. Sie warnt aber davor, deshalb Vorratsdatenspeicherung zu ermöglichen und Informationen von Berufsgeheimnisträgern einzusehen.

28.06.2023Newsletter

Das Bundesministerium der Justiz hat im April Eckpunkte für ein Gesetz gegen digitale Gewalt vorgelegt. Sie dienen der Umsetzung eines im Koalitionsvertrag der Regierungsfraktionen vereinbarten Vorhabens, mit dem Betroffenen von Beleidigungen, Verleumdungen und Bedrohungen im Netz bessere Auskunfts- und Durchsetzungsmöglichkeiten an die Hand gegeben werden sollen.

In ihrer Stellungnahme zu dem Eckpunktepapier unterstreicht die BRAK, dass die Bekämpfung digitaler Gewalt ein wichtiges gesellschaftliches Ziel darstellt und unterstützt das Vorhaben, mehr digitale Gerechtigkeit herzustellen, ausdrücklich.

Gegen Hass, Hetze und Bedrohungen im Netz müssten sowohl ein materiell-rechtlicher Anspruch konstituiert als auch ein effektives Verfahren zu seiner Durchsetzung zur Verfügung gestellt werden. Die BRAK mahnt jedoch an, auch die Verhältnismäßigkeit und rechtsstaatliche Grundsätze zu wahren. Insbesondere dürfe durch erweiterte Auskunftsmöglichkeiten Betroffener keinesfalls auf Umwegen eine Vorratsdatenspeicherung eingeführt werden. Auch die Daten von Berufsgeheimnisträgern müssten unbedingt frühzeitig ausgesondert werden.

Die BRAK regt zudem an, Beratungsstellen für Betroffene digitaler Gewalt auszubauen und finanziell besser auszustatten. Bei deren Beratung könne die Anwaltschaft einen besonderen Beitrag leisten. Das Bewusstsein betroffener Personen über die ihnen zustehenden Rechte sowie über Beratungsmöglichkeiten müsse gesteigert werden.

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