Nachrichten aus Berlin | Ausgabe 20/2023

Abhilfeklage kommt als neues Instrument für massenhafte Verbraucher-Schadensfälle

Zur Umsetzung der EU-Verbandsklagerichtlinie wird unter anderem das neue Instrument der Abhilfeklage eingeführt. Damit können Verbände gleichartige Ansprüche von Verbraucherinnen und Verbrauchern gebündelt einklagen. Das entsprechenden Gesetz hat nunmehr auch den Bundesrat passiert.

04.10.2023Newsletter

Um die EU-Richtlinie (EU) 2020/1828 über Verbandsklagen zum Schutz der Kollektivinteressen der Verbraucher umzusetzen, soll mit dem Verbandsklagenrichtlinienumsetzungsgesetz (VRUG) die Abhilfeklage als neues Klageinstrument eingeführt werden. Damit können Verbraucherverbände gleichartige Ansprüche von Verbraucherinnen und Verbrauchern gebündelt einklagen. Auf diese Weise soll die Zahl der Individualklagen verringert und die Verfahrensbeteiligten so entlastet werden. Ferner integriert das Gesetz die bereits bestehenden Regelungen zur Musterfeststellungsklage.

Das Gesetzgebungsverfahren stand unter zeitlichem Druck, da die Frist zur Umsetzung der Richtlinie bereits im Dezember 2022 endete und die neuen Regelungen bis zum 25.6.2023 in Kraft treten mussten. Diese Frist wurde nicht eingehalten. Der Bundestag beschloss erst am 7.7.2023 das Verbandsklagenrichtlinienumsetzungsgesetz. In seiner Sitzung vom 29.9.2023 billigte nunmehr auch der Bundesrat das Gesetz, das wegen seiner besonderen Eilbedürftigkeit nicht zustimmungspflichtig war.

Zugleich wurde auch die weitere Geltung des befristeten Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes bis zum 31.8.2024 beschlossen.

Das Gesetz wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Ausfertigung zugeleitet und soll im Wesentlichen am Tag nach seiner Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten.

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