Nachrichten aus Berlin | Ausgabe 7/2023

Verbandsklagerichtlinie: Abhilfeklage gut, Ausgestaltung aber problematisch

Zur Umsetzung der EU-Verbandsklagerichtlinie liegt nunmehr ein Regierungsentwurf vor. Mit dem Gesetz soll die Abhilfeklage für Verbraucherverbände eingeführt werden. Die BRAK hat das neue Klageinstrument im Grundsatz begrüßt, sieht dessen geplante Ausgestaltung aber weiterhin in einigen Punkten mit großen Bedenken.

05.04.2023Newsletter

Um die EU-Richtlinie (EU) 2020/1828 über Verbandsklagen zum Schutz der Kollektivinteressen der Verbraucher umzusetzen, hat das Bundeskabinett Ende März den Regierungsentwurf des geplanten Verbandsklagenrichtlinienumsetzungsgesetzes (VRUG) beschlossen. Kern des Vorhabens ist die Einführung der Abhilfeklage als neues Klageinstrument, mit dem Verbraucherverbände gleichartige Ansprüche von Verbraucherinnen und Verbrauchern gebündelt einklagen können. Das Gesetzgebungsverfahren steht unter zeitlichem Druck, denn die Frist zur Umsetzung der Richtlinie endete bereits im Dezember 2022, die neuen Regelungen müssen bis zum 25.6.2023 in Kraft treten.

Die BRAK hatte bereits zum Referentenentwurf des VRUG eine Stellungnahme abgegeben. Darin begrüßt sie die neue Abhilfeklage grundsätzlich. Denn eine Verbandsklage mit der Möglichkeit, Leistungsklage zu erheben, sei für Verbraucherinnen und Verbraucher ein geeigneteres Instrument als eine Sammelklage, die über Inkassodienstleister erhoben werde. An der konkreten Ausgestaltung des neuen Instruments äußerte die BRAK jedoch einige Kritikpunkte.

Aus Sicht der BRAK fehlt dem Referentenentwurf – ebenso wie nunmehr auch dem Regierungsentwurf – eine klare Abgrenzung zum Anwendungsbereich des Kapitalanlegermusterverfahrensgesetzes (KapMuG). Unklar ist demnach weiterhin, ob Abhilfe- und Musterfeststellungsklage nebeneinander stattfinden können.

Große Bedenken hat die BRAK auch dazu geäußert, dass bei Gewinnabschöpfungsklagen eine Prozessfinanzierung nicht nur zulässig sein soll, sondern dass die Kosten hierfür durch das Bundesministerium für Justiz übernommen werden sollen. Diese Regelung ist im Regierungsentwurf weiterhin enthalten.

Die BRAK wird das weitere Gesetzgebungsverfahren intensiv begleiten.

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