Ausgabe 10/2018 vom 31.05.2018
Binnenmarkt
Europäisches Semester – Länderspezifische Empfehlungen für Deutschland 2018
Die Europäische Kommission hat im Rahmen des Europäischen Semesters am 23. Mai 2018 einen Entwurf für Empfehlungen zum Nationalen Reformprogramm Deutschlands 2018 veröffentlicht. Insbesondere die Regulierungen für unternehmensorientierte und freiberufliche Dienstleistungen sowie die Verwaltungsformalitäten für die grenzüberschreitende Erbringung von Dienstleistungen in Deutschland seien weiterhin sehr restriktiv. Wichtigste Beschränkungen seien die Anforderungen an die Rechtsform und Fremdkapitalbeschränkungen. Nach Ansicht der Kommission gibt es Anhaltspunkte, die auf einen geringen Wettbewerbsdruck in wichtigen Unternehmensdienstleistungen, wie der Rechts- und Steuerberatung sowie im Architektur- und Ingenieurwesen, hindeuten. So liege die Fluktuationsrate der Kunden in diesen Bereichen unter dem und die Bruttobetriebsrate über dem EU-Durchschnitt. Eine weniger restriktive Regelung könne nach Auffassung der Kommission zu einer Steigerung der Produktivität in nachgelagerten Branchen führen. Wie in den letzten Jahren regt die Kommission an, dass Deutschland vermehrt Anstrengungen unternimmt, um bei den Unternehmensdienstleistungen und den regulierten Berufen den Wettbewerb zu stärken.
Die Empfehlungen der Kommission werden nun von den EU-Ministern und den Staats- und Regierungschefs erörtert, bevor sie förmlich angenommen werden. Die Mitgliedstaaten sind anschließend gehalten, die Empfehlungen in ihrer nationalen Politik zu berücksichtigen.
Weiterführende Links:
- Länderspezifische Empfehlungen für Deutschland 2018 (Mai 2018)
- Siehe hierzu auch Nachrichten aus Brüssel 08/2018
Entsenderichtlinie – EP stimmt dem Kompromisstext zu
Das EP hat am 29. Mai 2018 den im März erzielten Kompromiss zum Richtlinienvorschlag über die Entsendung von Arbeitnehmern bestätigt. Der Rat der EU hatte dem Text bereits am 11. April 2018 zugestimmt, sodass es nur noch der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU bedarf. Die Richtlinie sieht unter anderem eine Lohngleichheit vom ersten Tag der Entsendung vor, sodass für entsandte Arbeitnehmer dieselben Regeln gelten wie für ihre einheimischen Kollegen. Die maximale Entsendungsdauer wurde auf 12 Monate festgelegt. Dieser Zeitraum kann um sechs Monate verlängert werden, sofern dies vom Dienstleistungserbringer unter Angabe von Gründen angekündigt wird. Nach dem Ablauf dieser Zeiträume kommen alle arbeitsrechtlichen Bestimmungen des Gastlandes zur Anwendung. Zudem sollen Tarifverträge in allen Sektoren und Branchen auf entsandte Arbeitnehmer angewandt werden können. Die Richtlinie muss von den Mitgliedstaaten zwei Jahre nach ihrem Inkrafttreten ins nationale Recht umgesetzt werden.
Weiterführende Links:
- Kompromisstext zum Richtlinienvorschlag (März 2018)
- Siehe hierzu auch Nachrichten aus Brüssel 07/2018, 19/2017, 18/2017
Zivilrecht
Europäische Kommission veröffentlicht EU-Justizbarometer 2018
Die Europäische Kommission hat am 28. Mai 2018 das sechste EU-Justizbarometer veröffentlicht. Es gibt einen vergleichenden Überblick über die Effizienz, Qualität und von der Öffentlichkeit wahrgenommene Unabhängigkeit der Justizsysteme der EU-Mitgliedstaaten.
Besonderes Gewicht liegt in der diesjährigen Ausgabe auf der Unabhängigkeit der Justiz, da sie für die Beurteilung der Rechtsstaatlichkeit ausschlaggebend ist. Ohne Rechtsstaatlichkeit, so Justizkommissarin Věra Jourová, sind Demokratie, Bürgerrechte und die solide Verwaltung von EU-Mitteln gefährdet.
Zum ersten Mal enthält das Barometer 2018 Angaben zu der Länge der Gerichtsverfahren in allen Instanzen. Neu sind auch ein Überblick über die Organisation der Staatsanwaltschaft in den einzelnen Mitgliedstaaten und über die Verwendung von Strukturfonds für Justizreformen sowie Daten zum Zugang zur Justiz für bestimmte Gruppen (z. B. Kinder, Personen mit Sehbehinderung, Nicht-Muttersprachler). Der CCBE hat zu einigen Indikatoren, wie zum Beispiel der Verwendung von IKT für die Kommunikation zwischen Gerichten und Rechtsanwälten und zur Prozesskostenhilfe, Daten erhoben und zu dem Justizbarometer beigesteuert.
Gut schneidet Deutschland wie im Vorjahr im Hinblick auf die Anreize zur Nutzung von Alternativen Streitbeilegungsmechanismen ab und die Zahl der auf der Online-Streitbeilegungsplattform der Kommission eingegangenen Verbraucherbeschwerden ist noch weiter gestiegen. Bei der Dauer der Gerichtsverfahren liegt Deutschland weiterhin im Mittelfeld.
Weiterführende Links:
- EU-Justizbarometer 2018 (EN) (Mai 2018)
- Siehe hierzu auch Nachrichten aus Brüssel 08/2017
Steuerrecht
Offenlegungspflichten für Intermediäre – Rat verabschiedet den Richtlinienvorschlag
Der Rat der EU (ECOFIN) hat am 25. Mai 2018 den Richtlinienvorschlag zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU mit Maßnahmen zur Eindämmung grenzüberschreitender Steuervermeidungspraktiken angenommen. Eine politische Einigung hatten der Rat und das EP bereits im März 2018 gefunden. Zukünftig sollen Intermediäre wie Steuerberater, Buchhalter und Rechtsanwälte, die grenzüberschreitende Steuerplanungsmodelle entwerfen und/oder anbieten, verpflichtet werden, Modelle zu melden, die als potenziell aggressiv gelten. Der angenommene Text enthält eine Ausnahme von der Meldepflicht für Angehörige der Rechtsberufe, wenn sie durch eine Meldung gegen das Berufsgeheimnis verstoßen würden. Der Rechtsanwalt muss in diesem Fall den Steuerpflichtigen über die dann auf ihn fallende Meldepflicht unterrichten. Sanktionen sind für den Fall vorgesehen, dass die Unterrichtung des Steuerpflichtigen nicht erfolgt.
Die Mitgliedstaaten haben bis zum 31. Dezember 2019 Zeit, die neuen Vorschriften in nationales Recht umzusetzen. Die neuen Meldepflichten sollen ab 1. Juli 2020 anwendbar sein.
Weiterführende Links:
- Richtlinie des Rates (Mai 2018)
- Stellungnahme der BRAK Nr. 39/2017 (November 2017)
- Pressemitteilung der BRAK (Juni 2017)
- Siehe hierzu auch Nachrichten aus Brüssel 06/2018, 21/2017, 13/2017
Strafrecht
Revision der OLAF-Verordnung
Die Europäische Kommission hat am 23. Mai 2018 neue Regeln für das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) veröffentlicht. Ziel ist es, OLAF zu einem engen und zuverlässigen Partner der Europäischen Staatsanwaltschaft (EuStA) bei der Aufdeckung und Untersuchung von Betrugsdelikten in der gesamten EU zu machen. Die Untersuchungstätigkeiten der beiden Stellen sollen sich ergänzen, sodass Doppelarbeiten vermieden werden. In den an der EuStA beteiligten Mitgliedstaaten werden sich die Untersuchungen des OLAF darauf konzentrieren, verwaltungsrechtliche Nacherhebungs- oder Wiedereinziehungsmaßnahmen zu erleichtern und mit verwaltungsrechtlichen Maßnahmen weiteren Schaden vom EU-Haushalt abzuwenden. Um die Wirksamkeit der Untersuchungen von OLAF sicherzustellen, soll unter anderem präzisiert werden, mit welchen Mitteln das OLAF seine verwaltungsrechtlichen Untersuchungen durchführen kann. Dabei geht es vor allem um die Kontrollen und Überprüfungen vor Ort, um den Zugang des OLAF zu Bankkontoinformationen und um die Mittel des OLAF für die Bekämpfung von Mehrwertsteuerbetrug.
Weiterführende Links:
- Verordnungsvorschlag zur Änderung der OLAF-Verordnung (Mai 2018)
- Siehe hierzu auch Nachrichten aus Brüssel 17/2017, 12/2017
Impressum
Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK)
Büro Brüssel, Avenue de Nerviens 85/9, 1040 Brüssel,
Tel.: +32 (0)2 743 86 46, Fax: +32 (0)2 743 86 56, E-Mail: brak.bxl(at)brak(dot)eu
Redaktion und Bearbeitung:
RAin Dr. Heike Lörcher, RAin Hanna Petersen LL.M., RAin Doreen Barca-Cysique LL.M., Natalie Barth
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