Nachrichten aus Brüssel | Ausgabe 1/2022

HOAI-Mindestsatzklagen und Geltung des Unionsrechts – EuGH

Der EuGH hat am 18. Januar 2022 in der Rechtssache Thelen Technopark Berlin GmbH/MN (C-261/20) entschieden, dass nationale Gerichte gegen EU-Richtlinien verstoßende Bestimmungen des nationalen Rechts in Fällen zwischen Privaten anwenden dürfen.

20.01.2022Newsletter

In dem zugrundeliegenden Fall hatten zwei Privatparteien einen Ingenieurvertrag geschlossen, nach welchem die Ingenieurleistung mit einem Pauschalhonorar vergütet werden sollte. Der Ingenieur kündigte den Vertrag und verlangte Vergütung nach dem in der HOAI festgelegten Mindestsatz, welcher über dem vereinbarten Honorar lag. In seinem Vorabentscheidungsersuchen fragte der BGH nun, ob mitgliedstaatliche Gerichte eine nationale Bestimmung unangewendet lassen müssen, wenn diese offensichtlich gegen eine EU-Richtlinie verstoße. Der EuGH verneinte dies für Fälle zwischen Privaten. Der jeweilige Mitgliedstaat müsse jedoch der geschädigten Person den daraus entstehenden Schaden ersetzen. Demnach kann der Mindestsatz entgegen der vertraglichen Vereinbarung verlangt werden. Zur Begründung führte der EuGH an, dass seine Urteile, welche solche Verstöße gegen Unionsrecht feststellen (wie hier C-377/17), nicht der Verleihung von Rechten an Privaten dienen, sondern in erster Linie der Festlegung der Aufgaben der Mitgliedstaaten, wenn diese ihre Umsetzungspflichten verletzen.

Weiterführende Links: