Nachrichten aus Brüssel | Ausgabe 1/2022

Schutz der Vertraulichkeit vor Überwachungsmaßnahmen – EGMR

Der EGMR hat am 11. Januar 2022 in seiner Entscheidung in der Rechtssache Ekimdzhiev and Others v. Bulgaria (70078/12) einstimmig festgestellt, dass durch geheime Überwachungs- sowie Datenspeicherungsmaßnahmen bei zwei bulgarischen Rechtsanwälten Art. 8 EGMR verletzt wurde.

20.01.2022Newsletter

Insbesondere entspreche das bulgarische Gesetz über geheime Überwachungsmaßnahmen nicht den Standards der EMRK, so dass die auf seiner Grundlage verhängten Maßnahmen nicht verhältnismäßig waren, selbiges gilt für die Datenspeicherung. So seien beispielsweise die Vorschriften zum Schutz der anwaltlichen Vertraulichkeit nicht ausreichend, u.a. da diese nur im Rahmen eines laufenden Verfahrens geschickt sind. Bei den Antragstellern handelt es sich um zwei bulgarische Rechtsanwälte und zwei NGOs, sie hatten bereits in der Vergangenheit in Fällen zu gegen sie erlassenen Maßnahmen vor dem EGMR Recht bekommen. Aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeiten seien sie in besonderem Maße dem Risiko ausgesetzt, zum Ziel solcher Maßnahmen zu werden.

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