Nachrichten aus Brüssel | Ausgabe 1/2022

Vertragsverletzungsverfahren gegen Polen – KOM

Die Europäische Kommission hat am 22. Dezember 2021 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Polen aufgrund von Verstößen gegen das EU-Recht durch den polnischen Verfassungsgerichtshof eingeleitet.

20.01.2022Newsletter

Der polnische Verfassungsgerichtshof hat mit seinen Urteilen vom 14. Juli 2021 und 7. Oktober 2021 die Bestimmungen der EU-Verträge als unvereinbar mit der polnischen Verfassung angesehen und den Vorrang des EU-Rechts infrage gestellt. Die Kommission ist der Auffassung, dass diese Urteile gegen die allgemeinen Grundsätze der Autonomie, des Vorrangs, der Wirksamkeit und der einheitlichen Anwendung des Unionsrechts sowie gegen die verbindliche Wirkung von Urteilen des EuGH verstoßen. Polen hat zwei Monate Zeit, um auf das Aufforderungsschreiben der Kommission zu reagieren.

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