Stellungnahme zum Europäischen Datengesetz – BRAK
Die Europäische Kommission hat am 23. Februar 2022 einen Vorschlag für eine Verordnung zum einheitlichen Rechtsrahmen für den fairen Zugang und die Nutzung von Daten (Datengesetz) veröffentlicht, die BRAK hat sich dazu nun in einer Stellungnahme geäußert.
Die Stellungnahme bewertet den Vorschlag der Kommission als ambitioniert. Aufgrund seines weiten Anwendungsbereichs könnten Schwierigkeiten auf viele Verpflichtete zukommen, wovon nicht zuletzt auch die Anwaltschaft betroffen wäre. Die Stellungnahme enthält daher konkrete Änderungsvorschläge: Es wird schon empfohlen, die Formulierung der Definition der Dateninhaber einzuschränken. Zudem muss eine Bereichsausnahme zum Schutze des Mandatsgeheimnisses, sowohl Anwältinnen und Anwälte als auch die Kammern betreffend, aufgenommen werden. Darüber hinaus muss die Aufsicht über die Anwendung der Verordnung im anwaltlichen Bereich der Selbstverwaltung vorbehalten werden. Schließlich muss das Verhältnis zum bestehenden Datenschutzregime geklärt werden.
Mit dem Vorschlag zu einem Datengesetz soll der Datenstrategie der Kommission ein letzter Baustein hinzufügt werden. Er soll dazu beitragen, die Fairness im digitalen Umfeld zu steigern und einen wettbewerbsfähigen Datenmarkt zu fördern, er soll zudem Chancen für datengesteuerte Innovationen eröffnen und Daten allgemein zugänglicher machen.
Weiterführende Links:
- Stellungnahme der BRAK Nr. 21 (Mai 2022)
- Verordnungsvorschlag der Kommission (Februar 2022
- Siehe hierzu auch Nachrichten aus Brüssel 04/2022