Straflosigkeit bei Kriegsverbrechen – EP
Die Abgeordneten des EP haben sich in einer Entschließung am 19. Mai 2022 für die Einrichtung eines internationalen Sondergerichtshofs für die Bestrafung des Verbrechens der Aggression ausgesprochen.
Die EU müsse alle erforderlichen Maßnahmen in internationalen Institutionen und Verfahren sowie vor dem Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) und anderen Gerichten unternehmen, um die strafrechtliche Verfolgung des russischen und des belarussischen Regimes zu gewährleisten. Das Verbrechen der Aggression, welches im konkreten Fall nicht in die Zuständigkeit des IStGH fällt, müsse vor einem dafür eingerichteten Sondergerichtshof verhandelt werden. Da die Gefahr bestehe, dass aufgrund der anhaltenden Kampfhandlungen Beweismittel zerstört würden, sei ein rasches Handeln unabdingbar.
Weiterführende Links:
- Pressemitteilung des EP (Mai 2022)
- Entschließung des EP (Mai 2022)