Zugang zum Recht und elektronische Antragstellung – EGMR
Der EGMR hat am 9. Juni 2022 in der Rechtssache Xavier Lucas v. Frankreich entschieden, dass das Recht auf Zugang zu einem Gericht aus Art. 6 Abs. 1 EMRK verletzt ist, wenn ein Rechtsmittel nicht zugelassen wird, da es trotz entsprechender Verpflichtung aufgrund praktischer Hindernisse nicht auf elektronischem Wege eingelegt wurde.
Das Verfahren vor dem französischen Court de Cassation wird elektronisch über die e-barreau-Plattform eingeleitet. Im Falle des Beschwerdeführers gab das Online-Formular jedoch keinen Raum für den konkreten Antrag, sein Anwalt hätte unzutreffende Rechtsbegriffe angeben müssen, so dass er die Papierform wählte. Dennoch hätte er nach Ansicht des französischen Gerichts die elektronische Plattform nutzen müssen. Der Gerichtshof hält dies für eine nicht verhältnismäßige Belastung des Antragstellers. Die extrem formalistische Einstellung des Cour de Cassation sei nicht aus Rechtssicherheitsgründen oder im Hinblick auf das Funktionieren der Verwaltung erforderlich gewesen.
Weiterführende Links:
- Pressemitteilung (EN) (Juni 2022)
- Urteil (FR) (Juni 2022)