Nachrichten aus Brüssel

Ausgabe 12/2022 v. 23.06.2022

Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Entscheidungen; Zugang zum Recht und elektronische Antragstellung; Trilogergebnis zum Rechtsakt über Digitale Dienste im Ausschuss; Keine massenhafte Verarbeitung von Passagierdaten; Reichweite des Auskunftsrechts nach der DSGVO

23.06.2022Newsletter
  • Der EGMR hat am 9. Juni 2022 in der Rechtssache Xavier Lucas v. Frankreich entschieden, dass das Recht auf Zugang zu einem Gericht aus Art. 6 Abs. 1 EMRK verletzt ist, wenn ein Rechtsmittel nicht zugelassen wird, da es trotz entsprechender Verpflichtung aufgrund praktischer Hindernisse nicht auf elektronischem Wege eingelegt wurde.
  • Der Binnenmarktausschuss des EP (IMCO) hat am 16. Juni 2022 die zuvor mit dem Rat erzielte Einigung über den Digital Services Act (DSA) mit 36 zu 5 Stimmen bei einer Enthaltung angenommen. Durch den Rechtsakt soll der Kampf gegen illegale Online-Inhalte zum Schutze der Grundrechte der Nutzer gestärkt werden.
  • Der EuGH hat in der Rechtssache Ligue des droits humains (C-817/19) ein weiteres Mal über den Umgang der Behörden mit großen Zahlen persönlicher Daten entschieden – der vorliegende Fall betrifft Fluggastdaten. Der Gerichtshof fordert eine Beschränkung der in der sog. PNR-Richtlinie vorgesehenen Befugnisse auf das absolut Notwendige.
  • Generalanwalt Pitruzzella hat am 9. Juni 2022 in seinen Schlussanträgen in der Rechtssache C-154/21, Österreichische Post (Informationen über die Empfänger personenbezogener Daten), den Umfang des Auskunftsrechts nach Art. 15 I c der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) konkretisiert.