Studie zum Schutz von Menschenrechtsverteidigern – EP
Der Wissenschaftliche Dienst des EP hat am 24. August 2022 eine Studie zur Umsetzung der EU-Leitlinien zum Schutz von Menschenrechtsverteidigern vorgelegt.
Die Untersuchung war vom Unterausschuss für Menschenrechte (DROI) des EP angefordert worden, Berichterstatterin ist MdEP Hannah Neumann (Die Grünen/EFA/DE). Die Studie soll als Grundlage für einen Bericht des Unterausschusses zur Umsetzung der 2004 verabschiedeten und 2008 aktualisierten EU-Leitlinien dienen. Der Begriff der Menschenrechtsverteidiger ist dabei weit gefasst und kann z. B. neben Ärzten, Journalisten, Lehrern und zivilgesellschaftlichen Aktivisten unter Umständen auch Rechtsanwälte erfassen.
Die Studie kommt u. a. zu dem Ergebnis, dass die Leitlinien im Untersuchungszeitraum seit 2010 dazu beigetragen haben, EU-Maßnahmen zum Schutz von gefährdeten Aktivisten zu verbessern. Die EU spiele eine Schlüsselrolle in dem Bereich. Gleichwohl habe sie bisher keine hinreichenden Antworten auf einen zunehmend repressiven Umgang mit Menschenrechtsverteidigern gefunden. Die Covid 19-Pandemie habe hier bestehende Negativ-Trends noch verstärkt.
Weiterführende Links:
- Video der Vorstellung des Berichts im Unterausschuss für Menschenrechte (EN) (September 2022)
- Studie des EPRS (EN) (August 2022)
- EU-Leitlinien zum Schutz von Menschenrechtsverteidigern (EN) (Dezember 2008)
- Siehe hierzu auch Nachrichten aus Brüssel 04/2022