Nachrichten aus Brüssel | Ausgabe 21/2022

Vorschlag zur Stärkung der Interoperabilität digitaler öffentlicher Dienste – KOM

Die Europäische Kommission hat am 18. November 2022 ein Gesetz für ein interoperables Europa vorgeschlagen. Mit dem Verordnungsvorschlag sollen grenzüberschreitend interoperable Systeme für digitale öffentliche Dienste gefördert und der zuletzt im Jahr 2017 aktualisierte unverbindliche Europäische Interoperabilitätsrahmen weiterentwickelt werden.

24.11.2022Newsletter

Interoperable digitale öffentliche Dienste sind Dienste, die vollständig online zur Verfügung stehen und von Unternehmen und Bürgern in allen EU-Ländern genutzt werden können.

Die Erreichung von grenzüberschreitender Interoperabilität setzt dabei insbesondere rechtliche und organisatorische Maßnahmen voraus. Zum Beispiel müssen gemeinsame Standards vereinbart, Prozesse abgestimmt und der sichere und nahtlose Austausch von Daten gewährleistet werden. Gemeinsam mit der am selben Tag veröffentlichten Mitteilung über eine gestärkte EU-Interoperabilitätspolitik im öffentlichen Sektor soll die Verordnung solche Maßnahmen unterstützen und die Koordinierung zwischen Mitgliedstaaten verbessern.

Mit der Schaffung von Interoperabilität sollen die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung gefördert und der digitale Binnenmarkt vertieft werden. Zugleich sollen die Ausübung der Arbeitnehmerfreizügigkeit sowie der Waren- und Dienstleistungsverkehr erleichtert und Cybersicherheitsrisiken gemindert werden. Stellungnahmen zum Verordnungsvorschlag sind noch bis zum 16. Januar 2023 möglich.

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