Nachrichten aus Brüssel | Ausgabe 22/2022

Allgemeine Ausrichtungen zur Geldwäsche – Rat

Der Rat hat am 7. Dezember 2022 seine Positionen zur Geldwäscheverordnung und zur neuen Geldwäscherichtlinie vorgelegt. Die BRAK hatte sich im Vorfeld kritisch insbesondere mit der geplanten 6. Geldwäscherichtlinie auseinander gesetzt, da diese eine nationale Aufsichtsbehörde auch über die Selbstverwaltung vorsieht.

09.12.2022Newsletter

Dem Vorschlag der Europäischen Kommission zufolge sollte diese Behörde auch den Selbstverwaltungseinrichtungen gegenüber in einer Weise weisungsbefugt sein, welche über die reine Rechtsaufsicht hinaus geht. Der Rat hat nun jedenfalls eine Klausel eingefügt, welche die Kompetenzen der Behörde u. a. in Bezug auf die Selbstverwaltung der Anwaltschaft einschränkt. Ebenfalls entschieden hat der Rat über seine Position zur neuen Geldwäscheverordnung. Diese enthält Regelungen über Private und damit auch u. a. über die Verpflichteteneigenschaft der Anwaltschaft. Die Kommission war diesbezüglich bei der Regelung der ursprünglichen Geldwäscherichtlinien geblieben, im EP wurden teils Ausweitungen der Meldepflichten von Anwältinnen und Anwälten diskutiert, welche die anwaltliche Vertraulichkeit ernstlich bedroht hätten. Das EP hat noch nicht final entschieden. Die vom Rat gefundene Lösung muss nun geprüft werden.

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