Reform des EU-Designrechts – KOM
Die Europäische Kommission hat am 28. November 2022 neue Regelungen zum Schutz von gewerblichen Geschmacksmustern vorgeschlagen. Mit einer Richtlinie und einer Verordnung soll das Design von Produkten, das sich z. B. aus ihrer Farbe, Form und Werkstoff zusammensetzt, vor unbefugter Nutzung geschützt werden.
Überarbeitet werden sollen zum einen die Geschmacksmusterverordnung, die ein eigenständiges Schutzsystem auf EU-Ebene installiert und u. a. das eingetragene Gemeinschaftsgeschmacksmuster geregelt hat und zum anderen die über zwanzig Jahre alte Geschmacksmusterrichtlinie, die die nationalen Designschutzsysteme teilweise harmonisiert hat. Dabei sollen durch eine stärkere Angleichung von Rechtsvorschriften und einheitlichere und effizientere Verfahren Komplexität und Kosten für Designentwerfer, KMU und von Designs abhängigen Industrien abgebaut und Rechtssicherheit geschaffen werden. Auch sollen Reparaturen von Produkten unter bestimmten Voraussetzungen gefördert werden.
Stellungnahmen zu beiden Rechtsakten sind gegenüber der Kommission jeweils noch bis 23. Januar 2023 möglich.
Weiterführende Links:
- Vorschlag zur Geschmacksmusterverordnung (November 2022)
- Vorschlag zur Geschmacksmusterrichtlinie (November 2022)
- Konsultation der Kommission zur Geschmacksmusterverordnung (November 2022)
- Konsultation der Kommission zur Geschmacksmusterrichtlinie (November 2022)
- Siehe hierzu auch Nachrichten aus Brüssel 10/2021