Nachrichten aus Brüssel | Ausgabe 22/2022

Sanktionsverstöße als EU-Straftat – Rat

Der Rat hat am 28. November 2022 einstimmig beschlossen, Verstöße gegen restriktive Maßnahmen der EU in die Liste der „EU-Straftaten“ aufzunehmen, um die Umsetzung der gegen Russland ergangenen Sanktionen effektiver zu machen.

09.12.2022Newsletter

In den Mitgliedstaaten ist derzeit unterschiedlich geregelt, wann ein solcher Verstoß vorliegen soll und welche Konsequenzen sich daraus ergeben. Deswegen können die Sanktionen nicht überall gleichermaßen durchgeführt werden. Rechtsgrundlage ist Art. 83 Abs. 1 AEUV, dieser sieht die Festlegung von Straftaten und Strafen in Bereichen besonders schwerer Kriminalität mit grenzüberschreitender Dimension vor. Die Kommission hatte im Mai einen entsprechenden Vorschlag vorgelegt, dieser wurde nun vom Rat angenommen. Komplettiert wird dies durch den in derselben Woche vorgelegten Richtlinienvorschlag der Kommission mit Mindestvorschriften zur Festlegung von Straftaten und Strafen für Verstöße gegen restriktive Maßnahmen.

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