Strafrechtliche Verfolgung der in der Ukraine begangenen Verbrechen – KOM
Am 30. November 2022 präsentierte die Europäische Kommission in einer Rede Ursula von der Leyens verschiedene Optionen zur strafrechtlichen Verfolgung der in der Ukraine begangenen Verbrechen nach internationalem Recht.
Da das Verbrechen des Führens eines Angriffskriegs nicht vor dem IStGH verfolgt werden kann, könnte hierfür entweder ein Sondertribunal, basierend auf einem völkerrechtlichen Vertrag, oder ein hybrides Gericht, welches in ein nationales Justizsystem integriert wird, geschaffen werden. Zur Begleichung der Schäden soll kurzfristig auf die gesperrten Vermögenswerte zurückgegriffen werden, langfristig könnten Kompensationen über einen etwaigen Friedensvertrag vereinbart werden.
Weiterführender Link:
- Pressemitteilung der Kommission (EN) (November 2022)