Bekämpfung des Menschenhandels – KOM
Die Europäische Kommission hat am 19. Dezember 2022 eine Überarbeitung der Richtlinie zum Kampf gegen den Menschenhandel vorgelegt. In der Vergangenheit hatte sich gezeigt, dass die geltenden Regelungen dringend einer Modernisierung bedürfen.
Demzufolge hat die Richtlinie beispielsweise weder zu einer Verminderung der Nachfrage, die den Menschenhandel ankurbelt, beigetragen, noch stehen Opfern ausreichend Schutz und Unterstützung zur Verfügung. Mit dem neuen Vorschlag werden nun Zwangsheirat als besondere Form der Gewalt gegen Mädchen und Frauen und illegale Adoption in die Liste der Mindest-Ausprägungen der Ausbeutung aufgenommen. Ausdrücklich soll nun auf die Online-Dimension solcher Verbrechen Bezug genommen werden. Ferner soll ein verpflichtendes Sanktionsregime für juristische Personen eingeführt werden, welches zwischen Standardverletzungen und schweren Formen unterscheidet. Ferner soll die Opferunterstützung verbessert werden.
Weiterführende Links:
- Richtlinienvorschlag der Kommission und Begleitdokumente (EN) (Dezember 2022)
- Siehe hierzu auch Nachrichten aus Brüssel 24/2021, 16/2021, 18/2020