Stellungnahme zur SLAPP

Empfehlung der Kommission

Die BRAK hat auf Anfrage des Bundesministeriums der Justiz zur Empfehlung der Europäischen Kommission zu strategischen Klagen gegen öffentliche Beteiligung (SLAPP) kritisch Stellung genommen. Dabei wird die Empfehlung grundsätzlich begrüßt, jedoch insbesondere mit Blick auf den rechtsstaatlich gebotenen Zugang zum Recht auch Kritik geäußert.

23.12.2022Europa

Die unverbindliche Empfehlung soll dem Schutz von Journalisten und Menschenrechtsverteidigern vor missbräuchlich gegen sie angestrengten Gerichtsverfahren dienen und war gemeinsam mit einem ebenfalls SLAPP betreffenden Richtlinienvorschlag am 27. April 2022 von der Kommission veröffentlicht worden. Nach Ansicht der BRAK stößt die Empfehlung auf keine grundsätzlichen Bedenken. Vielmehr sei es wünschenswert, dass der deutsche Gesetzgeber den Empfehlungen weitgehend Folge leistet und entsprechende Gesetzesänderungen – unter Wahrung rechtsstaatlicher und verfassungsrechtlicher Grundsätze – vornimmt.

Indes bestünden verfassungsrechtliche Bedenken insoweit, wie die Empfehlung der Kommission über das Ziel der Sanktionierung einer Mitwirkung an rechtswidrigen Aktivitäten der Mandanten hinausgeht und an den bloßen Verdacht eines missbräuchlichen Gerichtsverfahrens anknüpft. In einer solchen Konstellation sei ein Tätigkeitsverbot für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte weder mit der Berufsfreiheit noch mit dem rechtsstaatlichen Grundsatz auf Zugang zum Recht vereinbar. Im Übrigen wird u. a. dargelegt, dass die in der Empfehlung geforderten abschreckenden Sanktionen durch das vorhandene Sanktionssystem der BRAO bereits ausreichend gewährleistet sind.

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